Gleichberechtigung

Für Gleichstellung Homosexueller bei Adoption

Lesbisches Pärchen

Sozialministerin Katrin Altpeter pocht nach dem Urteil zum Adoptionsrecht auf die vollständige Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehepaaren. Auch gleichgeschlechtliche Paare müssten gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht ein Verbot für verfassungswidrig erklärt, das Fälle untersagt, in denen einer der Partner ein Kind adoptiert hat und der andere zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte.

Ob die Benachteiligung Homosexueller gegenüber Ehepaaren bei der gemeinsamen Adoption zulässig ist, ließen die Verfassungsrichter am Dienstag offen. Derzeit sind hierzu keine Verfahren in Karlsruhe anhängig. Sie hatten zuvor geurteilt, dass das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption gegen das Recht auf Gleichbehandlung verstoße. Schwulen und lesbischen Paaren in einer Lebenspartnerschaft müsse in diesen Fällen grundsätzlich eine Adoption möglich sein.

Altpeter sagte über das Urteil: „Das ist ein sehr wichtiger Schritt zur Gleichstellung. Die Familien brauchen verlässliche Strukturen und Sicherheit auf Dauer.” Zudem bringe die Entscheidung zusätzliche Sicherheit im Hinblick auf Erbrechtsfragen.

Quelle:

dpa

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