Finanzen

Zweite Vermögensrechnung des Landes liegt vor

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Eine Frau zeigt auf eine Leinwand auf der eine Balkengrafik zu sehen ist (Symbolbild: © dpa).

Das Finanzministerium hat die Vermögensrechnung des Landes zum 31. Dezember 2018 veröffentlicht. Die jährlich erscheinende Vermögensrechnung zeigt, was das Land besitzt, wie hoch die Schulden sind und welche Verpflichtungen für die Zukunft bestehen.

Die Investitionen in den Erhalt landeseigener Gebäude zahlen sich aus. Der Vermögenswert der Liegenschaften des Landes hat sich netto, also nach Abschreibungen, weiter erhöht. Zudem sind die Schulden am Kreditmarkt gesunken, 250 Millionen Euro Altschulden wurden getilgt. Das geht aus der Vermögensrechnung für Baden-Württemberg zum Stichtag 31. Dezember 2018 hervor. Sie ist die zweite Vermögensrechnung des Landes. In diesen Bilanzen werden Vermögen und Schulden des Landes umfassend dargestellt.

„Nachhaltige Finanzpolitik hat das Heute, das Morgen und auch das Übermorgen im Blick. Die jährlichen Vermögensrechnungen zeigen, wie sich das konkret auswirkt: Wir investieren in das landeseigene Vermögen, erhalten damit seinen Wert und steigern ihn in Teilen noch“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Erstmals in der Geschichte des Landes haben wir die Schulden am Kreditmarkt spürbar abgebaut. Die Vermögensrechnung macht auch das transparent.“

Die gesteigerten Investitionen in Landesgebäude im Jahr 2018 lassen sich am Anstieg der Position „Anlagen im Bau“ der Vermögensrechnung ablesen; sie liegt 200 Millionen Euro höher als im Jahr zuvor. Die Position umfasst die laufenden, noch nicht fertig gestellten Bauprojekte. Nicht aus der Vermögensrechnung ablesbar sind dagegen die erheblichen Aufwendungen, die in den laufenden Bauunterhalt fließen. Sie wirken sich zwar auch werterhaltend aus, sind nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuchs aber nicht Bestandteil einer Vermögensrechnung.

Umfassender Überblick über Vermögen und Schulden

Die Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2018 ist noch detaillierter als die Vermögensrechnung 2017. Sie weist eine Bilanzsumme von 250,41 Milliarden Euro (2017 waren es 232,75 Milliarden Euro) aus. Auf der Aktiv-Seite sind neben den landeseigenen Gebäuden beispielsweise auch technische Anlagen und Maschinen bewertet (2018 waren es 456,66 Millionen Euro und 2017: 451,27 Millionen Euro). Die Finanzanlagen, also die Landesbeteiligungen und Sondervermögen, fließen ebenfalls mit ein (2018 waren es insgesamt 21,27 Milliarden Euro und 2017 insgesamt 18,24 Milliarden Euro). 

Auf der Passiv-Seite der Bilanz stehen die Verpflichtungen des Landes. Dazu gehören beispielsweise noch an Bund und Kommunen zu leistende Zahlungen aus der Steuerverteilung (2018 waren es 4,40 Milliarden Euro und 2017 waren es 3,96 Milliarden Euro). Auch die Verpflichtungen für künftige Pensionen und Beihilfe finden sich auf der Passiv-Seite. Sowohl für die derzeitigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger als auch für die späteren Ansprüche aller aktiven Beamtinnen und Beamten werden Rückstellungen gebildet (2018 waren es 190,75 Milliarden Euro und 2017 waren es 176,56 Milliarden Euro). Für die Vermögensrechnung 2018 wurde eine aktualisierte Generationentafel zur Beurteilung statistischer Wahrscheinlichkeiten zugrunde gelegt, die unter anderem die gestiegene Lebenserwartung berücksichtigt. 

Stellt man Passiv- und Aktiv-Seite gegenüber, bleibt ein negativer Saldo von 175,76 Milliarden Euro (2017 waren es 162,87 Milliarden Euro). Dieser Betrag ist mit den Abschlüssen anderer Flächenländer vergleichbar. Denn die handelsrechtlichen Grundsätze, die für die Vermögensrechnung gelten, sehen die Bildung von Rückstellungen für ungewisse künftige Verpflichtungen vor. Dazu gehören beispielsweise Pensionen und Beihilfezahlungen. Künftige Steuereinnahmen werden in der Vermögensrechnung nicht erfasst. Auch staatliche Leistungen wie Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie innere Sicherheit sind in der Vermögensrechnung nicht dargestellt. Für das Land gilt das an Einnahmen und Ausgaben orientierte kamerale Haushalts- und Rechnungswesen. Nach der Landeshaushaltsordnung wird dem Staatshaushaltsplan eine Vermögensübersicht als Anlage beigefügt.

Die Vermögensrechnungen mit einem umfassenden Überblick über Vermögen und Schulden ergänzen das kamerale Haushaltssystem des Landes. Grundlage für die Vermögensrechnungen sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Besonderheiten öffentlicher Haushalte.

Finanzministerium: Vermögensrechnung des Landes zum 31. Dezember 2018 (PDF)

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