Bildung

Zuständigkeit für Gemeinschaftsschulen neu geregelt

Schüler am Albert-Schweitzer-Gymnasium in Laichingen im Deutschunterricht der 5.Klasse. (Bild: Daniel Bockwoldt/dpa).

Für die Gemeinschaftsschulen im Land ist ab 1. Februar ein eigenes Referat im Kultusministerium zuständig. Die bisherige Stabsstelle „Gemeinschaftsschule, Inklusion“ wird aufgelöst.

Kultusminister Andreas Stoch hat die Zuständigkeit für die Gemeinschaftsschulen im Ministerium neu geregelt. Zum 1. Februar wird ein neues Referat eingerichtet, das für die Gemeinschaftsschulen zuständig ist. Hierfür wird die bisherige Zuständigkeit aus dem Referat „Gemeinschaftsschulen, Werkrealschulen, Hauptschulen, Realschulen, Medienpädagogik“ herausgelöst. Zeitgleich wird die Stabsstelle „Gemeinschaftsschule, Inklusion“ ihre Arbeit beenden. Die Aufgabe der Inklusion wird auch in Zukunft in einer zentralen Steuerungsstelle im Ministerium verortet sein.

Mit der Einrichtung des neuen Referats beendet auch der bisherige Leiter der Stabsstelle Norbert Zeller (64) auf eigenen Antrag seine Tätigkeit. Zeller, der seit 2011 die Stabsstelle geleitet hat, tritt in den Ruhestand. „Das Team der Stabsstelle hat sehr wichtige Aufbauarbeit geleistet. Es ist insbesondere das Verdienst von Norbert Zeller, dass sich die Gemeinschaftsschule als attraktive Schulform in Baden-Württemberg etabliert hat. Auch die geplante Schulgesetzänderung zur Inklusion trägt seine Handschrift“, so Kultusminister Andreas Stoch. Jetzt gehe es darum, die Verantwortung für diese Themen in die Strukturen des Ministeriums zu überführen. Über die Leitung des neuen Referats „Gemeinschaftsschule“ wird zeitnah entschieden werden.

Der aus Friedrichshafen stammende Zeller studierte für das Lehramt an den Pädagogischen Hochschulen Weingarten und Reutlingen. Danach war er an Schulen für Lernbehinderte in Friedrichshafen und Kreßbronn tätig. Von 1988 bis 2011 gehörte Zeller dem Landtag Baden-Württemberg an.

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