Europawahl

Wahlaufruf und letzte Tipps zur Europawahl 2014

Fahnen der EU und von einigen Mitgliedsländern vor dem Parlamentsgebäude in Straßburg.g (Bild: © Europäische Union 2013)

Wenige Tage vor der Europawahl am 25. Mai 2014 appellierte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen.

„Eine hohe Wahlbeteiligung stärke die Demokratie und sei im Blick auf die Europawahl auch für den Einfluss und die Bedeutung Baden-Württembergs in der Europäischen Union sehr wichtig“, sagte Landeswahlleiterin Christiane Friedrich.

Es entspreche guter demokratischer Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Wichtig sei, in jedem Fall die Stimme abzugeben.

Briefwahl

Damit bei der Briefwahl der rote Wahlbrief bei der zuständigen Stelle bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag eingeht, sollte der Wahlbrief bei Versand durch die Deutsche Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl eingeliefert werden. Ab 23. Mai 2014 sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden; die Übergabe in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 23. Mai 2014, 18:00 Uhr beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Abs. 4, § 24 Abs. 2 der Europawahlordnung) sogar noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Dies gilt auch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Hinweise zur Europawahl

  1. In 190 ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken mit mindestens 400 Wahlberechtigten beziehungsweise Wählerinnen und Wählern wird wie bisher eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Erhoben werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach dem Alter und Geschlecht der Wahlberechtigten beziehungsweise der Wähler. In den Auswahlbezirken wird mit Stimmzetteln gewählt, die zusätzlich zum Inhalt des normalen Stimmzettels einen Aufdruck über die Altersgruppe und das Geschlecht enthalten. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Einzelheiten enthält ein Merkblatt, das bei den Bürgermeisterämtern angefordert werden kann.
  2. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Mit der Stimme ist die Partei zu kennzeichnen, die gewählt wird. Die Wählerstimme ist eine Listenstimme; die Europawahl ist in Deutschland eine Verhältniswahl nach Listen.
  3. Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (X) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Zur Kennzeichnung des Stimmzettels können sich blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Damit die Stimmzettelschablone ohne fremde Hilfe genutzt werden kann, ist am oberen linken Rand des Stimmzettels eine ertastbare Kennzeichnung (abgeschnittene Ecke) vorgesehen.
    Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch keine Vorbehalte oder Zusätze enthalten. Andernfalls ist die Stimme ungültig.
    Der Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und so in die Wahlurne zu werfen.
  4. In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend gewählt werden, sofern nicht in Ausnahmefällen eine kürzere Wahlzeit festgesetzt wurde.
  5. Das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl der Abgeordneten zum 8. Europäischen Parlament im Land Baden-Württemberg wird am Abend des Wahltags von der Landeswahlleiterin auf der Grundlage der Meldungen der Kreiswahlleitungen ermittelt. Das Landesergebnis wird um 23:00 Uhr oder später erwartet. Der Bundeswahlleiter rechnet mit dem vorläufigen amtlichen Ergebnis für das Bundesgebiet in den frühen Morgenstunden des 26. Mai 2014. Der Landeswahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis auf Landesebene am 12. Juni 2014 fest. Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige Wahlergebnis auf Bundesebene voraussichtlich am 20. Juni 2014 feststellen.

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