Hochschulen

Universität Hohenheim muss Negativsaldo bei Vergaberahmen beseitigen

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung über die Universität Hohenheim möchte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) zur Klärung des Sachverhalts beitragen: Das MWK hat gegenüber der Universität Hohenheim keine Sparauflage verfügt. Es handelt sich lediglich um den Verweis auf die bestehende Gesetzeslage.

Ausgangspunkt und  Rechtslage: Die Universität Hohenheim hat seit 2007 aufbauend den Vergaberahmen überschritten. Vor diesem Hintergrund gab es am 22. März ein Schreiben an die Universität, in der die Vergabe unbefristeter Leistungsbezüge untersagt wurde, bis ein schlüssiges Konsolidierungskonzept vorliegt. Dies ist aber rein deklaratorischer Natur. Es bedarf bei einer Überschreitung des Vergaberahmens keiner Anweisung. Die Universität hat, wie alle Hochschulen, die gesetzlich zwingenden Vorgaben zum Vergaberahmen, gemäß Landesbesoldungsgesetz, einzuhalten. Es ist zudem gesetzlich vorgegeben, welche Mittel in den Vergaberahmen einfließen (vgl. § 39 LBesGBW). Dies steht nicht zur Disposition durch das MWK. Die in den Medien erwähnten Zuschläge, die bei Hinausschiebung der Altersgrenze von Professoren gezahlt werden (§ 73 LBesGBW), waren bislang tatsächlich auf den Vergaberahmen anzurechnen. Das MWK hat diesen Konstruktionsfehler bereits erkannt und im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Verfassten Studierendenschaft korrigiert. Dies macht grob ein Fünftel des Fehlbetrags aus, wie die Universität Hohenheim selbst anmerkt.

Die Auswirkungen: Unabhängig davon, ob die alte Landesregierung in den Jahren zuvor an dieser Stelle eine gewisse Sorglosigkeit hat walten lassen oder nicht, gilt: Der Vergaberahmen für die Hochschulen in Baden-Württemberg ist ein gedeckeltes Gesamtgefüge. Das Zulassen einer Überziehung an einer Hochschule hätte die Belastung einer anderen Hochschule zur Folge. Es kann aber keinesfalls Ziel sein, eine andere Hochschule für gutes Haushalten zu bestrafen. Im Fall der unbefristeten Leistungszulagen bei Professoren würde zusätzlich der Steuerzahler belastet. Die unterschiedliche Höhe der Besoldungsdurchschnitte an den Hochschulen Baden-Württembergs resultiert aus den verschiedenen Ausgangssituationen vor Ort. Bei der Umstellung von der C- auf die W-Professuren im Jahr 2005 gab es an den Hochschulen verschiedene Gehalts- und Altersstrukturen. Diesen Unterschieden hat auch der Vergaberahmen damals Rechnung getragen. Es ist richtig, dass Hohenheim leicht unter dem Schnitt der Universitäten liegt. Im Vergleich mit allen Hochschularten befindet sie sich im oberen Bereich. Andere Hochschulen mit geringerem Vergaberahmen halten diesen ein.

Weiterer Ablauf und Ausblick: Die Universität Hohenheim wird nun schnellstmöglich einen Konsolidierungsplan vorlegen. Das MWK wird sie dabei unterstützen. Ministerin Theresia Bauer hat wie die Universität selbst ein starkes Interesse daran, dass renommierte Forscherinnen und Forscher an die Hochschulen des Landes geholt und dort gehalten werden. Die Zukunftsperspektiven der Universität Hohenheim liegen ihr sehr am Herzen. Deshalb betont sie: „Der neue Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert, der am 1. April angetreten ist, hat diese Situation vorgefunden und nicht selbst zu verantworten. Dennoch muss die Universität ihrer Verantwortung gerecht werden und das Defizit abbauen. Wir werden sie dabei aber nicht allein lassen.“

Quelle:

Ministerium fuer Wissenschaft, Forschung und Kunst

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