Bundesjustizminister Heiko Maas und Justizminister Rainer Stickelberger haben in einem persönlichen Gespräch in Stuttgart ihre gemeinsamen Anstrengungen beim Kampf gegen Doping im Spitzensport erörtert. Schwerpunkt war der von der Bundesregierung im vergangenen November vorgestellte Gesetzentwurf, der sich insbesondere gegen das Eigendoping von Spitzensportlern richtet.
Der Entwurf knüpft an eine Initiative Baden-Württembergs an. Bereits im Jahr 2013 hatte sich der Bundesrat für einen Gesetzentwurf Baden-Württembergs ausgesprochen, der die Bestrafung von Berufssportlern wegen Dopings ermöglichen soll.
„Gedopte Spitzensportler verstoßen nicht nur gegen die sportlichen Regeln der Fairness. Sie manipulieren den wirtschaftlichen Wettbewerb und betrügen die sauberen, ungedopten Sportler um Preisgelder und attraktive Sponsorenverträge“, sagte Justizminister Stickelberger. Bundesminister Maas: „Der Sport lebt vom fairen Wettkampf der Sportler. Indem gedopte Sportler sich einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen, untergraben sie die Glaubwürdigkeit und Integrität des Sports.“ Die bestehenden Vorschriften seien nicht ausreichend, um diesen Missstand zu beseitigen, waren sich die Minister einig. „Nahezu ausschließlich Freizeitsportler und hier vor allem Bodybuilder können bislang strafrechtlich belangt werden. Die im Zentrum des öffentlichen Interesses stehenden Spitzensportler werden von den bestehenden Strafgesetzen dagegen kaum erreicht“, so Minister Stickelberger.
Im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung sehen Bundesjustizminister Maas und Justizminister Stickelberger übereinstimmend einen „Meilenstein“ im Kampf gegen Doping. „Mit dem Anti-Doping-Gesetz machen wir deutlich, dass Doping kein Kavaliersdelikt ist. Dass wir nun Selbstdoping und den uneingeschränkten Besitz von solchen Substanzen unter Strafe stellen, ist ein Meilenstein im Kampf gegen Doping“, sagte Maas. Eigendoping von Spitzensportlern kann danach erstmals strafrechtlich sanktioniert werden, im Einzelfall mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Der Erwerb und der Besitz von Dopingmitteln werden für Spitzensportler ebenfalls unter Strafe gestellt, unabhängig von der betroffenen Menge. Darüber hinaus wird der Informationsaustausch zwischen den Ermittlungsbehörden und der Nationalen Anti-Doping-Agentur gestärkt.
Stickelberger verwies darauf, dass Baden-Württemberg bereits im April 2012 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten eingerichtet hat. Die in Freiburg ansässige Behörde bündelt nicht nur rechtliche, sondern auch pharmakologische Fachkompetenz und pflegt einen engen Austausch mit Sportverbänden, Nationaler Anti-Doping-Agentur, Polizei, Zoll und Bundeskriminalamt. Insgesamt 1.440 Ermittlungsverfahren gegen konkrete Personen hat die hochspezialisierte Einrichtung seit ihrer Gründung bis Ende 2014 geführt. 1.207 Verfahren konnten in dieser Zeit abgeschlossen werden, in 266 Fällen wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe beantragt. Weitere Verfahren wurden teils gegen eine Geldauflage eingestellt, einige auch an andere Staatsanwaltschaften außerhalb Baden-Württembergs abgegeben. „Mit dem neuen Anti-Doping-Gesetz wird unsere Schwerpunktstaatsanwaltschaft noch besser in der Lage sein, die international vernetzt agierenden Täter zu verfolgen“, sagte Justizminister Stickelberger. Bundesjustizminister Maas lobte die Einrichtung als „schlagkräftiges Instrument im Anti-Doping-Kampf“. Er wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung durch eine mögliche Konzentration gerichtlicher Zuständigkeiten ebenfalls eine Bündelung der Kompetenzen anstrebe.
Weitere Informationen
Zum 1. April 2012 wurde die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten bei der Staatsanwaltschaft Freiburg eingerichtet. Organisatorisch ist sie in die Abteilung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität eingegliedert, die von einem Oberstaatsanwalt geleitet wird. Insgesamt drei Staatsanwälte verfolgen von dort aus zentral für ganz Baden-Württemberg strafbare Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, soweit sie die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Berufs-, Amateur- und Freizeitsportbereich betreffen. Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sind davon ausgenommen. Sie sollen weiterhin am jeweiligen Wohnort der Betroffenen geführt werden. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Freiburg ist die zweite dieser Art bundesweit. In Bayern gibt es seit 2009 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten.