Wohnungsbau

Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus wird Thema im Bundesrat

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Ein Bauarbeiter läuft in Stuttgart an Wohnungsneubauten vorbei. (Foto: Marijan Murat / dpa)

Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut sieht dringenden Handlungsbedarf in der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Ein Antrag des Landes beim Bundesrat fordert nun, das Einkommenssteuergesetz im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen zu ändern.

Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte anlässlich der Einbringung eines Antrags des Landes für eine verbesserte steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus in verschiedene Ausschüsse des Bundesrats: „Wir brauchen dringend mehr Mietwohnungen, vor allem in den unteren und mittleren Preissegmenten. Diese werden aber nur gebaut, wenn sich das für die Investoren auch lohnt. Wo Bauen teuer ist und die Wohnungsmärkte ohnehin schon angespannt sind, wie gerade hier bei uns im Südwesten, reichen die vorgesehenen Wertgrenzen für die förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht aus.“ Hier müsse dringend nachgearbeitet werden. „Der Bund muss bessere steuerliche Anreize setzen, die den frei finanzierten Mietwohnungsneubau als tragende Säule des Mietwohnungsbestandes weiter ankurbeln“, appellierte die Ministerin.

Der Antrag des Landes fordert, das Einkommenssteuergesetz im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen zu ändern. Die steuerlich förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Wohnung wurden mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus auf 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die sonderabschreibungsfähigen Baukosten auf 2.000 Euro pro Quadratmeter begrenzt. Im Hinblick auf die erhebliche Steigerung der Baukosten in den letzten Jahren, insbesondere in teuren Ballungszentren, ist die Kappungsgrenze nach Ansicht der Landesregierung zu knapp bemessen.

Land fordert Anhebung der steuerlich förderfähigen Kosten

Erschwerend kommt hinzu, dass Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die die Deckelung überschreiten, vollständig von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen sein sollen. Das Land hat deshalb im federführenden Finanzausschuss sowie in den mitberatenden Ausschüssen für Wirtschaft sowie für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung beantragt, die Begrenzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3.500 Euro und die Grenze der sonderabschreibungsfähigen Baukosten auf 2.500 Euro anzuheben.

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