Ehrenamt

Steuererleichterungen für gemeinnützige Vereine

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Jugendfußballmanschaft

Die Länder wollen die Übungsleiterpauschale auf 3.000 und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro erhöhen. Zudem sollen Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb erst ab 45.000 Euro versteuert werden.

Um das freiwillige Engagement zu stärken, setzen sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder für Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht ein. Bei ihrer Jahres-Konferenz in Berlin sprachen sie sich heute für höhere steuerliche Freigrenzen für ehrenamtlich Aktive aus. Sie forderten den Bundesfinanzminister auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

„Wer sich im Musikverein engagiert, für den Natur- und Klimaschutz, die Kultur oder soziale Zwecke, fördert die Gesellschaft und trägt zum Zusammenhalt bei”, sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann. „Wir wollen dieses wertvolle Engagement bestmöglich unterstützen.”

So soll die Übungsleiterpauschale von bislang 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr angehoben werden, die sogenannte Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro jährlich. Das bedeutet, dass Aufwandsentschädigungen und Vergütungen in dieser Höhe steuerfrei bleiben. „Trainiert beispielsweise eine junge Frau in ihrer Freizeit die Fußballmannschaft ihres Heimatvereins, müsste sie künftig 3.000 Euro aus ihrer Übungsleiterpauschale nicht versteuern. Damit lohnt sich freiwilliges Engagement noch mehr”, stellte Sitzmann fest.

Darüber hinaus sollen gemeinnützige Organisationen finanziell und von Verwaltungsaufwand entlastet werden. Die Finanzministerinnen und Finanzminister schlagen vor, die Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 35.000 Euro auf 45.000 Euro zu erhöhen. Denn es gilt zwar prinzipiell, dass Vereine und gemeinnützige Organisationen bei ihren Tätigkeiten auf Basis ihrer Satzung von den Ertragssteuern befreit sind. Eine Ausnahme ist jedoch der sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, wenn also beispielsweise ein lokaler Kulturverein ein Sommerfest mit Getränke- und Speisenverkauf veranstaltet. Auf die Gewinne aus dem Verkauf fällt Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Dabei greift die Steuerfreigrenze. Baden-Württemberg hatte bereits voriges Jahr eine Bundesratsinitiative eingebracht wonach die Freigrenze auf 45.000 Euro erhöht werden soll.

Weitere Meldungen

Schatullen mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sowie Urkunden.
Tag des Ehrenamtes

Auszeichnung für besonderes ehrenamtliches Engagement

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

35 ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Logo Start-up BW
Start-up BW

Neue Start-ups für das Frühphasenförderprogramm ausgewählt

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Tool für die Justiz

Eine junge Frau mit gelbem Pullover hält ein Smartphone in der Hand.
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub

Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)
Inklusion

Land fördert Inklusionsprojekte für Kinder und Jugendliche

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Baden-Württemberg erneuert Pakt für Integration

Logo Innovationspreis Bioökonomie
Bioökonomie

Innovationspreis Bioökonomie 2025 verliehen

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Verbraucherforschungsforum 2025 zu digitalen Finanzdienstleistungen

Ein sonnendurchfluteter Schulraum mit Tischen und Stühlen
Schulbauförderung

468 Millionen Euro für Bau und Sanierung von Schulen

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

1,3 Millionen Euro für die Zukunft der photonischen KI