Ehrenamt

Steuererleichterungen für gemeinnützige Vereine

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Jugendfußballmanschaft

Die Länder wollen die Übungsleiterpauschale auf 3.000 und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro erhöhen. Zudem sollen Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb erst ab 45.000 Euro versteuert werden.

Um das freiwillige Engagement zu stärken, setzen sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder für Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht ein. Bei ihrer Jahres-Konferenz in Berlin sprachen sie sich heute für höhere steuerliche Freigrenzen für ehrenamtlich Aktive aus. Sie forderten den Bundesfinanzminister auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

„Wer sich im Musikverein engagiert, für den Natur- und Klimaschutz, die Kultur oder soziale Zwecke, fördert die Gesellschaft und trägt zum Zusammenhalt bei”, sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann. „Wir wollen dieses wertvolle Engagement bestmöglich unterstützen.”

So soll die Übungsleiterpauschale von bislang 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr angehoben werden, die sogenannte Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro jährlich. Das bedeutet, dass Aufwandsentschädigungen und Vergütungen in dieser Höhe steuerfrei bleiben. „Trainiert beispielsweise eine junge Frau in ihrer Freizeit die Fußballmannschaft ihres Heimatvereins, müsste sie künftig 3.000 Euro aus ihrer Übungsleiterpauschale nicht versteuern. Damit lohnt sich freiwilliges Engagement noch mehr”, stellte Sitzmann fest.

Darüber hinaus sollen gemeinnützige Organisationen finanziell und von Verwaltungsaufwand entlastet werden. Die Finanzministerinnen und Finanzminister schlagen vor, die Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 35.000 Euro auf 45.000 Euro zu erhöhen. Denn es gilt zwar prinzipiell, dass Vereine und gemeinnützige Organisationen bei ihren Tätigkeiten auf Basis ihrer Satzung von den Ertragssteuern befreit sind. Eine Ausnahme ist jedoch der sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, wenn also beispielsweise ein lokaler Kulturverein ein Sommerfest mit Getränke- und Speisenverkauf veranstaltet. Auf die Gewinne aus dem Verkauf fällt Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Dabei greift die Steuerfreigrenze. Baden-Württemberg hatte bereits voriges Jahr eine Bundesratsinitiative eingebracht wonach die Freigrenze auf 45.000 Euro erhöht werden soll.

Weitere Meldungen

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Deutschkurs in einer Volkshoschschule (Symbolbild: © dpa).
Weiterbildung

Breiter Schulterschluss für die Zukunft der Erwachsenenbildung

Minister Manne Lucha und Staatsministerin Madhuri Misal des indischen Bundesstaats Maharashtra sitzen nebeneinander an einem Tisch und unterzeichnen Dokumente.
Delegationsreise

Baden-Württemberg und Maharashtra vertiefen Partnerschaft

Eine junge Frau wird geimpft.
Gesundheit

Jetzt noch gegen Grippe impfen lassen

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes