Justiz

Startschuss für Einzelcoachings in der Justiz

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Ein Richter kommt in einen Sitzungssaal des Landgerichts Mannheim. (Foto: © dpa)

Als neuer Bestandteil des Personalentwicklungskonzepts können Justizangehörige Land ab sofort berufsbegleitende Einzelcoachings in Anspruch nehmen. Bei psychisch herausfordernden Verfahren oder einem hohen Arbeitsaufkommen können individuelle Coachings zielgenaue Unterstützung bieten.

Angehörige der Justiz in Baden-Württemberg haben ab sofort die Möglichkeit, berufsbegleitende Einzelcoachings in Anspruch zu nehmen. Dies gab Justizminister Guido Wolf bekannt. Das Projekt startet zunächst in den Landgerichtsbezirken Mannheim, Stuttgart, Tübingen und Ulm, weitere Standorte folgen zeitnah. Das Einzelcoaching, das sich an Richter, Staatsanwälte und Beamte im Justizdienst richtet, stellt einen neuen Bestandteil des Personalentwicklungskonzepts der Justiz in Baden-Württemberg dar.

Der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Große Verantwortung, anspruchsvolle Aufgaben und mitunter auch belastende Pflichten – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz sehen sich immer wieder mit komplexen Situationen konfrontiert. Bei psychisch herausfordernden Verfahren oder einem hohen Arbeitsaufkommen können individuelle Coachings zielgenaue Unterstützung bieten. Die professionelle Begleitung durch einen externen Coach ist ein vielversprechender Ansatz, um individuelle Lösungen im Berufsalltag zu erarbeiten und zur beruflichen Weiterentwicklung beizutragen. Das Projekt „Einzelcoaching in der Justiz“ nimmt für uns daher einen hohen Stellenwert ein. Es ist nicht zuletzt auch ein Beitrag um die Justiz insgesamt mit einem klugen Personalkonzept nachhaltig aufzustellen.“

Durchweg positive Rückmeldungen aus der Praxis

Konkret können Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Beamte des höheren Verwaltungsdienstes, des gehobenen Justizdienstes und des mittleren und gehobenen Gerichtsvollzieherdienstes das Einzelcoaching in der Justiz in seiner aktuellen Form in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2021 ist das Einzelcoaching in der Regel in einem Umfang von drei Einheiten à zwei Stunden pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter vorgesehen. Dabei ist die Inanspruchnahme des Einzelcoachings selbstverständlich freiwillig und erfolgt anonym; ein besonderer Anlass oder gar eine Begründung sind nicht erforderlich. Das nun umgesetzte Konzept wurde vor Projektstart bereits mit Richterinnen und Richtern des Oberlandesgerichts und des Landgerichts Stuttgart pilotiert. Insbesondere im badischen Landesteil existieren bereits seit einigen Jahren Coaching- und Beratungsangebote für Justizangehörige, die im bisherigen Umfang fortgesetzt werden. Die durchweg positiven Rückmeldungen aus der Praxis zeigten, dass Einzelcoachings einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Entwicklung leisten können.

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