Energiewende

Stadtwerke Heidenheim erhalten Zuschlag für Windkraftnutzung am Standort in Bartholomä

„Zum Gelingen der Energiewende leistet auch der Staatsforst seinen Beitrag. Der Landesbetrieb ForstBW widmet sich intensiv der Frage der Vermarktung geeigneter Flächen im Staatswald für die Windkraftnutzung und hat die Verpachtung von Flächen in diesem Jahr kraftvoll vorangetrieben. Der Staatsforst versteht sich zu Recht als einer der Motoren der Energiewende“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, in Stuttgart. Der Minister übergab den Stadtwerken Heidenheim den Gestattungsvertrag für den Staatswaldstandort „Falkenberg“ bei Bartholomä (Ostalbkreis). Diese Verpachtung schließt die Reihe der in diesem Jahr vermarkteten Standorte ab. Der Landesbetrieb hat in den vergangenen Wochen und Monaten insgesamt fünf Standorte einer Verpachtung zugeführt, auf denen nach gegenwärtiger Planung mehr als 30 Windkraftanlagen errichtet werden könnten.
 
ForstBW hat für die Bewertung von Pachtangeboten ein eigenes Verfahren entwickelt, das die im Windenergieerlass Baden-Württemberg genannten Vergabekriterien ausfüllt und konkretisiert. Der Windenergieerlass sieht allgemein vor, dass bei der Vergabe von landeseigenen Grundstücken auch die Beteiligung der ansässigen Bürgerinnen und Bürger sowie die regionale und kommunale Wertschöpfung als Vergabekriterien berücksichtigt werden.
 
„Die Anzahl der Verpachtungen lässt noch keine abschließende Bilanz unseres neuen Verfahrens zu, aber gerade auch der vorliegende Fall der Vermarktung eines höchst attraktiven, weil windhöffigen Standorts belegt: Unser Verfahren funktioniert“, so Minister Bonde. Es sei ihm ein Anliegen gewesen, bei der Verpachtung land eseigener Grundstücke ein Bewertungsverfahren zu entwickeln, das nicht nur fiskalische Gesichtspunkte berücksichtige. Hier schreibe die Landeshaushaltordnung (LHO) vor, dass die Flächen zu einem marktüblichen Preis verpachtet werden („volle-Wert-Prinzip“). Auch andere wichtige und nachprüfbare Aspekte sollten bei den eingereichten Pachtangeboten berücksichtigt werden. So sei von besonderer Bedeutung, dass in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen ein Weg gefunden wurde, um auch die Frage der Bürgerbeteiligung im Bewertungsverfahren zu gewichten. „Erst die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort an der regionalen Wertschöpfung sorgt für Akzeptanz für die teils nicht unerheblichen Eingriffe“, betonte Bonde.
 
Bei der Verpachtung des Standorts in Bartholomä hatte sich unter 18 Mitbewerbern am Ende das Angebot der Stadtwerke Heidenheim AG durchgesetzt. Die Stadtwerke hatten hierfür mit der Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG, der Stadtwerke Amberg GmbH, der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH, der Stadtwerke Tübingen GmbH und der WEBW Windenergie Baden-Württemberg GmbH kooperiert. Der Abschluss eines Pachtvertrags ist für den Projektierer in der Regel der erste Schritt einer Standortsicherung, dem weitere aufwändige und kostenintensive Planungsschritte folgen müssen, ehe dann die konkreten baulichen Investitionen in Angriff genommen werden können.
 
Im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung sieht das Angebot die Übertragung an eine Be -treibergesellschaft vor, an der sich Stadtwerke, Kommunen und Bürger zum Beispiel in Form einer Genossenschaft beteiligen können. Zudem wird erwogen, bei der regionalen Sparkasse einen Energiesparbrief anzulegen, der den Bürgern die Möglichkeit gibt, sich ohne Risiko und mit einer festen Verzinsung am Windpark zu beteiligen. Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nach weiteren Formen einer Beteiligung sollen durch eine Bürgerbefragung ermittelt werden.
 
Das Verfahren zur Vergabe von Pachtverträgen wird auf der Internetseite des Ministeriums unter dem Punkt „Windkraft im Staatswald“ unter http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Windkraft_im_Staatswald/115671.html

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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