Krankenhaussanierung

Spatenstich für zweiten Bauabschnitt der Gesamtsanierung Krankenhaus St. Elisabeth in Ravensburg

„Das Land steht zu seiner Verantwortung für die Förderung der Krankenhausinvestitionen.“ Das hat Gesundheitsministerin Katrin Altpeter in Ravensburg anlässlich des Spatenstichs zum zweiten Bauabschnitt der Gesamtsanierung des dortigen St. Elisabeth Krankenhauses gesagt.

Für die Sanierung in Ravensburg stelle die Landesregierung insgesamt mehr als 110 Millionen Euro bereit, davon rund 65 Millionen Euro für die jetzt beginnenden Baumaßnahmen. Für den ersten Bauabschnitt seien bereits rund 50 Millionen Euro aus der Landeskasse geflossen, so die Ministerin. „Diese Förderung zeigt exemplarisch, dass diese Landesregierung bei der Krankenhausförderung das Ruder herumgerissen hat.“

Der zweite Bauabschnitt sieht in Ravensburg unter anderem die Errichtung eines Neubaus für die Notfallversorgung, Untersuchungs- und Behandlungsbereiche, Intensivpflege, Hubschrauberlandeplatz, Liegendkrankenvorfahrt und Strahlentherapie vor sowie schließlich den Neubau des Frauen- und Kinderzentrums.

Trotz schwieriger Haushaltslage habe die Landesregierung das Volumen des Jahreskrankenhausbauprogramms nach dem Regierungswechsel von 185 Millionen Euro auf jetzt 250 Millionen Euro und damit um rund 35 Prozent erhöht, sagte Altpeter. Mit den Jahresbauprogrammen und den pauschalen Förderungen für kleinere Investitionen und Gerätebeschaffungen unterstütze das Land Investitionen an Krankenhäusern in diesem und im vergangenen Jahr zusammen mit fast 800 Millionen Euro, sagte die Ministerin. „Der Vorwurf, die Länder würden ihrer Verantwortung für die Krankenhausinvestitionsförderung nicht ausreichend nachkommen, trifft auf Baden-Württemberg jedenfalls nicht zu.“

Die Ministerin erteilte in diesem Zusammenhang Vorschlägen eine Absage, die die Umstellung der jetzigen Zwei-Säulen-Förderung der Krankenhausinvestitionen im Land (Einzelförderung für große Bauvorhaben und Pauschalförderung für alle Krankenhäuser) auf ein neues System der Investitionsfinanzierung nur noch über jährliche Pauschalen vorsehen. Dies hätte u.a. den Wegfall der Einzelförderung wie jetzt in Ravensburg zur Folge und würde gerade den ländlichen Raum besonders treffen.

„Wir dürfen die Einzelförderung als ein wichtiges Steuerungsinstrument nicht aus der Hand geben. Mit der gezielten Förderung größerer Bauvorhaben wie hier in Oberschwaben können wir Einfluss darauf nehmen, dass gesundheits- und wirtschaftspolitisch sinnvolle Krankenhausstrukturen geschaffen werden.“

Die Ministerin wies in Ravensburg auch darauf hin, dass für die zweite Säule der dualen Krankenhausfinanzierung, die Betriebskostenfinanzierung durch die Kostenträger, der Bund zuständig ist. Es sei höchste Zeit gewesen, dass nun die neue Bundesregierung in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe dieses große Problem angehen wolle.

„Wir brauchen eine bessere Personalkostenfinanzierung gerade auch für unsere kommunalen Krankenhäuser. Denn das Nothilfepaket der früheren Bundesregierung war hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so die Ministerin. Dieses Nothilfepaket sei letztlich eine „eher laue“ Reaktion auf einen Vorstoß im Bundesrat gewesen, in dem Baden-Württemberg weiter gehende Forderungen an den Bund gerichtet hatte, um die Einnahmesituation der Krankenhäuser zu verbessern. Die Ministerin begrüßte ausdrücklich, dass nun offenbar vorgesehen sei, den als Übergangsregelung eingeführten Versorgungszuschlag noch in diesem Jahr zu verlängern, da die Neuregelung der Krankenhausfinanzierung durch den Bund erst ab 2016 erfolgen könne.

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