Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz des Gymnasiums Walldorf haben mit ihrem Beschluss dem im Schulversuch verankerten zieldifferenten Lernen nicht zugestimmt. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zielgleich am Gymnasium lernen können, sind von dieser Entscheidung der Schule nicht betroffen.
Laut Schulversuchsregelung sollen Eltern von Kindern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot - sofern sie das wünschen - zwischen einem solchen an einer allgemeinen Schule und einem an einer Sonderschule wählen können. Dies muss sichergestellt werden.
Das Kultusministerium hat deshalb unmittelbar nach der Entscheidung der Schulkonferenz das Schulamt Mannheim damit beauftragt, wie im Rahmen der Schulversuchsbestimmungen vorgesehen, weitere Möglichkeiten zur Einrichtung eines inklusiven Bildungsangebots für alle drei Kinder zu prüfen. Diese Alternativen werden mit den Eltern im Rahmen einer Bildungswegekonferenz erörtert und abgestimmt.
Dieses Vorgehen ist Voraussetzung, um im Fall einer Ablehnung dieser alternativen Bildungsangebote durch die Eltern eine Entscheidung des Kultusministeriums treffen zu können. „Kultusminister Stoch will nach Klärung der Voraussetzungen eine möglichst schnelle Entscheidung in diesem Fall herbeiführen. Wichtig ist dem Ministerium, dass die Inklusion nach der kommenden Änderung des Schulgesetzes grundsätzlich für alle Schularten gelten soll. Allerdings muss in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Voraussetzungen für eine Aufnahme von Kindern mit Behinderung an einer Schule vorliegen“, erklärte ein Sprecher.