Gleichstellung

Acht baden-württembergische Hochschulen bei Professorinnenprogramm II erfolgreich

Ministerin Theresia Bauer: „Gleichstellung ist ein klares Qualitätsmerkmal, das in Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert hat. Dies zeigt sich an der hohen Beteiligung und dem sehr guten Abschneiden der Anträge aus dem Land. Besonders erfreulich ist dabei, dass erstmals sämtliche Hochschularten repräsentiert sind.“

Acht Hochschulen aus dem Land konnten mit ihren Gleichstellungskonzepten in der zweiten Ausschreibungsrunde des Professorinnenprogramms II des Bundes und der Länder überzeugen und erhalten die begehrte Förderung. Bei 14 Anträgen aus dem Land war damit mehr als jeder zweite erfolgreich. Mit insgesamt 24 positiv beschiedenen Anträgen in beiden Entscheidungsrunden des Professorinnenprogramms II liegt das Land bundesweit an der Spitze.

Zu den erfolgreichen Antragstellern gehören die Universität Ulm, die Pädagogischen Hochschulen Karlsruhe und Schwäbisch Gmünd, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften Biberach, Furtwangen, Mannheim, die Musikhochschule Freiburg und die Duale Hochschule Baden-Württemberg.

Ministerin Theresia Bauer: "Gleichstellung ist der Landesregierung ein großes Anliegen, denn Fortschritte in diesem Bereich sind ein klares Qualitätsmerkmal. Das erfolgreiche Abschneiden der Hochschulen im Land zeigt, dass wir über überzeugende Konzepte verfügen." Besonders freue sie, dass in Baden-Württemberg sämtliche Hochschularten - erstmals auch eine Musikhochschule -von dem Förderprogramm profitierten.

Mit der positiven Bewertung ihrer Gleichstellungskonzepte erhält jede der teilnehmenden Hochschulen die Möglichkeit auf eine Förderung von bis zu drei Professuren über das Programm für maximal fünf Jahre. Nach der positiven Bewertung ihres Gleichstellungskonzepts haben die Hochschulen nun bis zum 31. Dezember 2015 Zeit ihre Formanträge einzureichen. Gleichzeitig werden über das Programm auch Gleichstellungsmaßnahmen an den Hochschulen unterstützt.

Im Rahmen des zweiten Einreichungsverfahrens hatten sich zum Stichtag 28. März 2014 vierzehn Hochschulen sämtlicher Hochschularten des Landes (darunter eine nichtstaatliche) beworben.

Mit den eingeworbenen Geldmitteln können die Hochschulen ihre Arbeit fortsetzen, den Anteil von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen im Wissenschaftsbereich zu steigern. Der Frauenanteil bei den Professuren liegt im Land bei 18,1 Prozent (2012).

Für die Fortsetzung des Programms stellen Bund und Länder wieder insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Jede Berufung wird mit maximal 150.000 Euro, die je hälftig von Bund und Land bereitgestellt werden, unterstützt.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Bonn

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