Das alte Jagdgesetz des Landes ist nicht mehr zeitgemäß. Daher bedarf es einer Anpassung etwa an die Entwicklungen im Tierschutz- und Naturschutzrecht und aktuelle Erkenntnisse der Wildtierbiologie. Sie können den Gesetzentwurf ab sofort im Beteiligungsportal der Landesregierung kommentieren.
Die Jagd betrifft und bewegt viele gesellschaftliche Gruppen. Das aktuell geltende Jagdrecht ist allerdings nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der vom Kabinett am Dienstag verabschiedete Gesetzentwurf für ein neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz berücksichtigt die deutlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte im Tierschutz- und Naturschutzrecht. Der Tierschutz steht beispielsweise seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz. Auch aktuelle Erkenntnisse aus der Wildbiologie sind in den Entwurf eingeflossen und stellen das Gesetz auf eine wissenschaftliche Basis. „Ich lade alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich im Beteiligungsportal des Landes mit ihren Vorstellungen und Ideen zur Zukunft der Jagd einzubringen”, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.
Die Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger läuft parallel zur offiziellen Anhörung der Verbände und Vereine, die von der Jagd betroffen sind.
In dem vorliegenden Entwurf seien Anliegen aller von der Jagd betroffenen Interessengruppen eingeflossen. Die Landesregierung hat einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Kompromiss der teils sehr weit auseinanderliegenden Verbändepositionen darstellt. „Denn wir wollen mit dem Entwurf die Jagd auch künftig in der Mitte der Gesellschaft verankern. In diesem Sinne freue ich mich über weitere Argumente und einen guten Austausch mit der Bürgerschaft”, so Bonde.
Beteiligungsportal: Gesetzeskommentierung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes