Das Kultusministerium weist die heute erhobenen Vorwürfe zur Lehrereinstellung zurück: Hier mache sich der deutliche Mangel an Bewerbern bemerkbar. "Wir wären froh, insbesondere bei den Sonderschulen alle Stellen besetzen zu können", erklärte ein Sprecher. Die Zahl der Stellen werde nicht reduziert, sondern sie sollen angesichts der dann neuen Bewerber mit Studienabschluss im Sommer neu ausgeschrieben werden.
Die 200 für die Februareinstellung vorgesehenen Stellen konnten nicht besetzt werden, da die Regierungspräsidien nicht genügend qualifizierte Bewerber hatten, die im benötigten Fach und in den jeweiligen Regionen als Lehrer arbeiten wollten. Probleme gibt es hier vor allem im ländlichen Raum. Insbesondere bei Bewerbern für die Sonderschulen herrschte Mangel. So konnte etwa das Regierungspräsidium Stuttgart im jetzigen Februarverfahren drei von fünf Ausschreibungen im Sonderschulbereich nicht besetzen, weil es keine Bewerbungen gab oder weil Bewerber abgesagt haben. Damit wiederholte sich die Situation vom Sommer 2013. Das Ministerium hatte damals zahlreiche Stellen im Sonderschulbereich mit ausgebildeten Grund- und Hauptschullehrkräften besetzt, weil originär ausgebildete Sonderschulkräfte nicht bereit waren, Stellen an etwas entlegeneren Standorten außerhalb der Ballungsgebiete anzunehmen. "Die von der GEW behauptete Anzahl von 290 im Sonderschulbereich zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerbern ist vollkommen unrealistisch", erklärte der Sprecher.
Darüber hinaus herrscht im beruflichen Bereich, in dem vor allem für die Ingenieurwissenschaften Lehrkräfte gesucht werden, und bei den Gymnasien im MINT-Bereich ein Mangel an qualifizierten Bewerbern. Die Schulverwaltung geht deshalb in diesen Mangelbereichen dazu über, das Deputat teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte aus Mitteln der Februareinstellung aufzustocken. Deutlich wird der Bewerbermangel auch dadurch, dass die Schulverwaltung zum Teil vergeblich Vertretungslehrkräfte sucht.
Zudem dient die Februareinstellung in den Grund-, Haupt-, Werkrealschulen und Realschulen vor allem dazu, die schon im Schuldienst befindlichen Vertretungskräfte auf eine feste Stelle umzusetzen. Damit wird sichergestellt, dass an dieser Schule kein neuer Unterrichtsausfall stattfindet und kein Lehrerwechsel im laufenden Schuljahr vollzogen werden muss. Zudem werden die Bewerber dadurch ins Beamtenverhältnis übernommen.