Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat als Service für alle öffentlichen und privaten Stellen eine Leitfaden-Reihe zum EU-Beihilfenrecht gestartet. Mit dem Leitfaden sollen staatliche Stellen wie Ministerien, Regierungspräsidien, Landkreise und Kommunen bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Außerdem soll die Publikation auch für die Empfänger von staatlichen Förderungen eine Orientierungshilfe sein. Der erste Band der Reihe ist ab sofort erhältlich.
„Das EU-Beihilfenrecht spielt eine zentrale Rolle für alle Unternehmen, die Fördergelder erhalten und für öffentliche Stellen, die über Fördergelder entscheiden. Das Beihilfenrecht soll die Balance herstellen: Einerseits gilt das Gebot des fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt und kein Unternehmen darf vom Staat bevorzugt werden. Andererseits sollen aber auch zielgerichtete Fördermöglichkeiten genutzt werden können. Wir wollen allen betroffenen öffentlichen und privaten Stellen den sicheren Umgang mit dem europäischen Beihilfenrecht erleichtern“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.
Um einen fairen Wettbewerb in Europa zu garantieren, haben sich die Mitgliedstaaten der EU strenge Regeln gegeben, unter welchen Voraussetzungen staatliche Beihilfen zulässig sind und wann nicht. Das EU-Beihilfenrecht hat mit seiner Modernisierung durch die EU in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten mehr Fördermöglichkeiten und größere Gestaltungsspielräume eröffnet, bindet dafür aber die nationalen staatlichen Stellen - insbesondere Bund und Länder - verstärkt in die Beihilfenkontrolle ein. Bei allen bestehenden und zukünftigen staatlichen Begünstigungen an Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht stehen, müssen diese EU-Regelungen eingehalten werden. Zusätzlich nehmen auch die Dokumentations- und Berichtspflichten sowohl für die staatlichen Stellen als auch für die Beihilfeempfänger zu.
„Alle staatlichen Förderpakete müssen den Beihilfenrechts-Check bestehen, sonst drohen Rückzahlungen: Stellt sich bei einer Förderung im Nachhinein heraus, dass sie zu Unrecht gewährt wurde, muss die Fördersumme gegebenenfalls zurückgezahlt werden. Ob bei Landesbeteiligungen, Zahlungen von Kommunen an ihre Gesellschaften oder Förderungen von innovativen Kleinunternehmen - das EU-Beihilfenrecht muss in allen Fällen eingehalten werden. Das ist aber teilweise schwierig, weil es nicht zum Alltagsgeschäft vieler Behörden gehört. Deswegen haben wir die wichtigsten Grundlagen zur Beihilfe in einem Leitfaden zusammengefasst“, so Minister Schmid.
Weitere Informationen
Das Wirtschafts- und Finanzministerium ist – in Kooperation mit dem Bundeswirtschaftsministerium – dafür zuständig, dass die EU-Vorschriften zum Beihilfenrecht in Baden-Württemberg eingehalten werden. Außerdem ist das Ministerium Ansprechpartner für Grundsatzfragen der europäischen Beihilfenkontrollpolitik in Baden-Württemberg und zuständig für die Anmeldung oder Anzeige von Fördervorhaben bei der EU-Kommission.
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