Verkehr

Landesweite Übersicht über innerörtliche Tempolimits auf Bundes- und Landesstraßen

Verkehrsschild Tempo 30 (Foto: dpa)

An vielen Orten im Land besteht bei Bürgern der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsreduzierung. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gilt in zahlreichen Orten auf Bundesstraßen Tempo 30, weitere Beschränkungen tragen zur Verbesserung von Luftreinhaltung und Lärmschutz bei. Das Land hat jetzt für sämtliche Bundes- und Landesstraßen Karten erstellt, die diese Informationen übersichtlich darstellen.

Auf Bundes- und Landesstraßen gilt in der Regel innerorts Tempo 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit. An vielen Orten im Land besteht bei Bürgern der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Landesregierung ist der Lärmschutz und die Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen. Die bundesgesetzliche Straßenverkehrs-Ordnung setzt für die Anordnung von Tempo 30 km/h allerdings hohe Hürden. Entsprechend der Zielsetzung der Koalitionsvereinbarung nutzt die Landesregierung die bestehenden Handlungsmöglichkeiten, um mittels innerörtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen den Lärmschutz und die Verkehrssicherheit voranzubringen.

An zahlreichen Stellen im Land wurden in der Vergangenheit zum Schutz der Wohnbevölkerung die Geschwindigkeiten in Ortsdurchfahrten zum Teil erheblich reduziert. So gilt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in zahlreichen Orten auf Bundesstraßen Tempo 30, weitere Beschränkungen tragen zur Verbesserung von Luftreinhaltung und Lärmschutz bei.

Das Land hat jetzt für sämtliche Bundes- und Landesstraßen Karten erstellt, die diese Informationen übersichtlich darstellen. „Mit den beiden Karten können sich die Bürger jetzt einfach und schnell informieren, wo und vor allem aus welchem Grund Tempobeschränkungen gelten. Für die Landesstraßen liegt eine derartige Übersicht nun erstmalig vor“, betont Staatssekretärin Gisela Splett.

Weitere Informationen

Karte der Landesstraßen mit Tempolimits (PDF)

Bundesstraßen mit Tempolimits (PDF)

(beide Karten aktualisiert, Stand: Juni 2015)

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist jeweils durch das entsprechende Verkehrszeichen erkennbar. Der zugehörige farbige Textkasten erläutert die Örtlichkeit und den Grund für die Tempobeschränkung. 

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Erklärfilm zur Verkehrssicherheit und Tempolimits

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