Inklusion

Acht Millionen Euro für 120 Inklusionsprojekte

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet an der Rezeption eines Campingplatzes. (Foto: © dpa)

Rund 500 Menschen mit und ohne Behinderungen sind der Einladung von Sozialministerin Katrin Altpeter zum Landesinklusionstag nach Stuttgart gefolgt. Erstmals nach der Verabschiedung des 250 Seiten umfassenden Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Landesregierung im Sommer dieses Jahres wurde nun eine breite Öffentlichkeit detailliert über die rund 230 Maßnahmenvorschläge des Aktionsplans informiert und zugleich über weitere Umsetzungsschritte beraten.

Ministerin Altpeter wies bei der Veranstaltung im Haus der Wirtschaft darauf hin, dass die Inklusionspolitik in Baden-Württemberg mittlerweile vorzeigbare Erfolge gebracht habe: „Wir haben seit dem Beginn des Beratungsprozesses zum Aktionsplan acht Millionen Euro für 120 Inklusionsprojekte eingesetzt. Die Teilhabe behinderter Menschen hat richtig Fahrt aufgenommen.“

Förderung von Projekten und inklusiven Angeboten

Gefördert würden Projekte der Selbsthilfe, der Sozialverbände und Behindertenhilfe, aber auch Kulturinitiativen und Sportvereine, in denen gemeinsame Aktivitäten von Menschen mit und ohne Behinderungen stattfinden.

Ein weiterer wichtiger Förderschwerpunkt ziele auf die inklusiven Angebote in den Gemeinden und Landkreisen. Gefördert würden vom Sozialministerium zum Beispiel die Inklusions-Beratungsstellen des Städtetags und des Gemeindetags und gemeinsam mit dem Landkreistag so genannte Inklusionskonferenzen in fünf Kreisen. Mit ihrer Hilfe sollen die örtlichen Unterstützungs- und Teilhabeangebote für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen koordiniert und vernetzt werden.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land

Aber auch in mehreren Landesgesetzen seien die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt worden. Als Beispiele nannte Altpeter das neue Landes-Behindertengleichstellungsgesetz mit seinem neuen Behinderungsbegriff und der Einführung von kommunalen Behindertenbeauftragten, die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion mit der Abschaffung der Sonderschulpflicht und Schaffung von inklusiven Schulangeboten an allgemein bildenden Schulen sowie die Novelle der Landesbauordnung mit neuen Regelungen zur Barrierefreiheit.

Gerd Weimer: Barrieren abbauen – Landesaktionsplan laufend evaluieren

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Gerd Weimer, erinnerte im Haus der Wirtschaft an den breit angelegten Beteiligungsprozess zum Landesaktionsplan, den er im Jahr 2012 initiiert hatte. Jetzt komme es darauf an, dass die Ministerien die von der Landesregierung beschlossen Maßnahmen ebenfalls in partizipativen Prozessen unter Beteiligung der betroffenen Menschen mit Behinderungen bzw. ihrer Verbände umsetzen.

„In erster Linie sind es die Barrieren in den Köpfen, die Menschen mit Behinderungen das Leben schwer machen. Daher erwarte ich, dass die Landesregierung zu ihrem klaren Bekenntnis für eine umfassend barrierefreie Gesellschaft steht und Forderungen nach Abstrichen an der Barrierefreiheit, insbesondere im  sozialen Wohnungsbau, eine klare Absage erteilt. Denn Investitionen in Barrierefreiheit sind Investitionen in die Zukunft“, bekräftigte Gerd Weimer. „Nachdem die betroffenen Menschen mit Behinderungen im hier und heute leben und Fortschritte bei der Umsetzung der vollen und gleichberechtigten Teilhabe sehen wollen, brauchen wir eine laufende Evaluierung des Landesaktionsplans. Dies wäre nicht nur für die betroffenen Menschen, die Arbeit des Landes-Behindertenbeirats und für meine Arbeit wichtig, sondern auch als Kontrollinstrument für das Parlament von zentraler Bedeutung“, betonte der Landes-Behindertenbeauftragte.

Die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, berichtete in ihrem Gastvortrag über die im Jahr 2015 abgeschlossene Staatenprüfung des Fachausschusses der UN zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Gemeindenahes Wohnen und reguläre Arbeit als zentrale Aufgaben

Echte Teilhabe fange beim selbstbestimmten Wohnen und einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an, so Ministerin Altpeter. Deshalb sei die Dezentralisierung der rund 22 großen Behinderteneinrichtungen im Land eine der wichtigsten Aufgaben für die Zukunft. Auch für stationär versorgte Menschen müssten Wohnangebote nahe ihrer Familie „mitten unter uns“ geschaffen werden. Die Landesregierung habe sich dabei das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 von den derzeit 7.500 in so genannten Komplexeinrichtungen lebenden Menschen 20 Prozent in gemeindenahen Wohnungen unterzubringen.

Altpeter stellte aber klar: „Wir unterstützen die Schaffung von Wohnangeboten im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert. Es soll jedoch niemand gezwungen werden, umzuziehen, wenn er sich in seiner bisherigen Umgebung heimisch fühlt.“

Gemeinsam mit Kultusminister Andreas Stoch sowie Vertretern weiterer Ministerien wurden auf dem Landesinklusionstag in Stuttgart neben den Themenschwerpunkten Wohnen und Arbeit auch die Bereiche  Bildung, Barrierefreiheit, Gewaltprävention und barrierefreie Justiz sowie gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorgestellt und diskutiert.

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