Kinderschutz

Land bringt Initiativen gegen Kindesmissbrauch im Bundesrat ein

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Blick durch Glastür auf die Sitzung des Bundesrates (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch bringt das Land mehrere Gesetzesinitiativen in den Bundesrat ein. Die Entwürfe sehen Änderungen des Strafgesetzbuches und des Familienverfahrensrechts vor, Verurteilungen sollen zudem künftig zeitlich unbegrenzt in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen werden.

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch hat Baden-Württemberg mehrere Maßnahmen für einen besseren Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt auf den Weg gebracht. Am Freitag, 3. Juli 2020, bringt das Land drei Initiativen im Bundesrat ein: Zwei Gesetzesentwürfe sehen Änderungen des Strafgesetzbuches und des Familienverfahrensrechts vor. Darüber hinaus wird mit einem Entschließungsantrag die Regelung zur zeitlich unbegrenzten Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in das erweiterte Führungszeugnis angemahnt. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundesrat auf Initiative Baden-Württembergs bereits vor einiger Zeit beschlossen.

Schutz von Kindern vor Missbrauch effektiver machen

Justizminister Guido Wolf sagte dazu: „Die Schwächsten der Schwachen vor üblen und niederträchtigen Übergriffen zu bewahren, das ist die wichtigste Aufgabe einer Gesellschaft. Um den Schutz von Kindern vor Missbrauch effektiver zu machen, müssen wir an allen denkbaren Punkten ansetzen. Die Maschen des Netzes müssen so eng werden, dass Täter nicht mehr hindurchschlüpfen können. Daran haben wir in den vergangenen Wochen mit Hochdruck gearbeitet. Ich bin froh, dass es gelungen ist, diese wichtigen Maßnahmen noch vor der Sommerpause im Bundesrat einzubringen.“

Mit den im Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiativen setzt das Justizministerium die seinen Geschäftsbereich betreffenden Empfehlungen um, die die unter dem Eindruck des sogenannten „Staufener Missbrauchsfalls“ eingesetzte Kommission Kinderschutz erarbeitet hat.

Die Initiativen im Überblick

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