Naturschutz

Für einen modernen und effizienten Naturschutz

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Ein Wanderer geht beim Naturschutzzentrum Kaltenbronn im Schwarzwald einen Weg entlang. (Bild: © Uli Deck / dpa)

Die Landesregierung hat eine Novelle des Landesnaturschutzgesetzes beschlossen. Für ein modernes und effizientes Naturschutzrecht sollen auch die Vorteile der Digitalisierung genutzt werden. So wird künftig vermehrt auf elektronische Verordnungstexte und Karten gesetzt.

Der Ministerrat hat in seiner vergangenen Sitzung den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes beschlossen. „Wir wollen das Naturschutzgesetz moderner und effizienter machen“, sagte Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller.

Vorteile der Digitalisierung nutzen

Zentrales Ziel des Gesetzesvorhabens sei es, zeitgemäße Vorschriften für die Anhörung, Auslegung und Verkündung von Schutzgebietsverfahren einzuführen, so der Minister. „Wir wollen auch in diesem Bereich die Vorteile der Digitalisierung nutzen und künftig vermehrt auf elektronische Verordnungstexte und Karten setzen“, sagte Untersteller. Dies sei auch notwendig, um die Anforderungen der EU-Kommission an den rechtssicheren Erlass von Schutzgebieten nach der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zu erfüllen.

Daneben sieht der Gesetzentwurf eine abweichende Regelung vom Naturschutzgesetz des Bundes vor. Hintergrund ist eine seit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2010 bestehende Besonderheit, wonach derzeit die Immissionsschutzbehörden dafür zuständig sind, die naturschutzrechtlichen Nebenbestimmungen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zu überwachen. „Im Vollzug hat sich diese Regelung des Bundes nicht bewährt, sondern zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Unsicherheiten geführt“, sagte Naturschutzminister Untersteller. „Wir wollen daher, dass für die Kontrolle der naturschutzrechtlichen Auflagen auch in diesen Verfahren künftig wieder die Naturschutzbehörden zuständig sind.“

Darüber hinaus sollen dem Gesetzentwurf zufolge Hinweisschilder von Selbstvermarktungseinrichtungen auf saisonale land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Produkte keine formale Zulassung mehr benötigen. Das Verbot von Werbeanlagen im Außenbereich soll künftig auch für mobile Werbeanlagen, beispielsweise auf Fahrzeuganhängern, gelten. Sogenannte Segways sollen beim Betretungsrecht der freien Landschaft mit den Pedelecs gleichgestellt werden.

Außerdem soll die heutige Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg einen neuen Namen erhalten und künftig „Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg“ heißen.

Vorbehaltlich des ausstehenden parlamentarischen Prozesses soll das novellierte Landesnaturschutzgesetz möglichst Anfang 2018 in Kraft treten.

Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften (PDF)

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