Unwetter

Hochwasserhilfen auf den Weg gebracht

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Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Symbolbild

Die Landesregierung will vom Hochwasser Betroffenen helfen. Bei der Hilfe zum Wiederaufbau und zur Schadensbewältigung kommen vorrangig 29 Landes- und Förderprogramme in Betracht.

„Gigantische Wassermassen haben bei einem Jahrhunderthochwasser enorme Schäden angerichtet. Im Regierungsbezirk Stuttgart und in Oberschwaben haben wir Regionen, die vom Hochwasser hart getroffen wurden. Es liegen enorme Schäden vor. Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und viele engagierte weitere Hilfskräfte haben Ende Mai 2024, Anfang Juni 2024 über Tage gegen die Fluten gekämpft, Menschen gerettet und Keller ausgepumpt. Die akute Phase ist beendet, jetzt geht es um den Wiederaufbau und dessen Finanzierung. In dieser Situation gilt: Das Land hilft. Deshalb haben wir zunächst 29 Förderprogramme gebündelt und über sie werden die Fachressorts nun rasch die Hilfeleistung ins Auge fassen“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Der Ministerrat hatte sich am Dienstag, 2. Juli 2024, mit den Hochwasserhilfen befasst.

Vorrangig 29 Landes- und Förderprogramme

Bei der Hilfe zum Wiederaufbau und zur Schadensbewältigung kommen vorrangig 29 Landes- und Förderprogramme in Betracht, zum Beispiel:

  • Über den Ausgleichstock des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist eine Bedarfszuweisung für leistungsschwache Kommunen möglich.
  • Aus dem Bereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen kommt das Städtebauförderprogramm als investives Programm in Betracht, um betroffene Kommunen zu unterstützen.  
  • Aus Mitteln des Programmbereichs Kommunaler Straßenbau des Ministeriums für Verkehr sind Unterstützungen für vom Hochwasser betroffene kommunale Straßen denkbar, sofern die haushaltssystematischen Voraussetzungen geschaffen werden.
  • Im Bereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport stehen Fördermittel zugunsten kommunaler Schulträger zur Schulbauförderung sowie zur Förderung von Sanierungen bestehender Schulgebäude zur Verfügung. Zudem werden die Sanierung und der Neubau von Sporthallen und Sportfreianlagen mit dem Programm Kommunaler Sportstättenbau sowie mit dem Förderprogramm Vereinssportstättenbau gefördert. Hiervon könnten im Einzelfall nach entsprechender Prüfung und nach Berücksichtigung von Versicherungsleistungen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz können in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen Projekte unterstützt werden. Zudem stehen aus dem Förderprogramm Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mittel zur Verfügung.
  • Über das Förderprogramm Nachhaltige Waldwirtschaft des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz kann die Behebung von Schäden an Waldwegen und zugehörigen Kunstbauten und Wasserableitungssystemen im Privat- und Körperschaftswald mit einer Anteilsfinanzierung unterstützt werden.
  • Die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft aus dem Bereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft könnten insbesondere für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung und für die Beseitigung von Schäden an Hochwasserschutzeinrichtungen herangezogen werden.
  • Im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bestehen über die L-Bank insbesondere für Kleine und Mittlere Unternehmen verschiedene Förderdarlehen. Zusätzlich kommt im Rahmen dieser Darlehensförderungen die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank, die L-Bank oder das Land in Betracht.

Ob und inwieweit welches Förderprogramm als Hilfe nach dem Hochwasser greift, muss in den jeweiligen Einzelfällen geprüft werden. „Die Ministerien werden die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden Programme mit hoher Priorität prüfen. Ergibt sich auf dieser Grundlage ein weitergehender Bedarf, wird das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden – kurzfristig eine Kabinettsvorlage zur Gewährung eines zusätzlichen, darüber hinausgehenden Hilfspakets in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro für die Behebung kommunaler Schäden dem Ministerrat unverzüglich zur Entscheidung vorschlagen“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl weiter.

Interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet

Die Unwetter vom 30. Mai bis 3. Juni 2024 haben in Teilen Baden-Württembergs zu schweren Schäden geführt. Am 18. Juni 2024 hat der Ministerrat das Innenministerium beauftragt, eine Interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten, die in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden die Möglichkeiten von Landeshilfen für Kommunen prüft und dem Ministerrat bis zum 2. Juli 2024 einen Umsetzungsvorschlag für die durch das Hochwasser entstandenen Infrastrukturschäden vorlegt. Zudem wurden Hilfen für Privatpersonen, Unternehmen und die Landwirtschaft in den Blick genommen. An der Interministeriellen Arbeitsgruppe waren neben den betroffenen Fachressorts und Kommunalen Landesverbänden die Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart eingebunden.

Nach den Erfahrungen des Jahres 2016 in Braunsbach wurde mit den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen vom 27. Oktober 2017 das Instrument der Landeshilfen für Kommunen in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro für die Behebung kommunaler Schäden eingeführt. Sie sind für solche Fälle gedacht, in denen die vielfältigen Fachförderprogramme der Ressorts nicht greifen oder die Kommune einen eigenen komplementären Finanzierungsanteil aus eigener Kraft nicht stemmen kann. Landeshilfen für Kommunen sind dabei nur möglich, wenn in der betreffenden Kommune eine finanzielle Hilfsbedürftigkeit vorhanden ist.

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