Unter dem Vorsitz Baden-Württembergs startet am 17. Juni die Frühjahrstagung der 86. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder. An zwei Tagen werden die Fachminister der Länder und des Bundes im Stuttgarter Neuen Schloss über aktuelle rechtspolitische Themen beraten. Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger hat die wesentlichen Schwerpunkte der anstehenden Beratungen vorgestellt.
„Mit insgesamt 38 Themenanmeldungen aus allen Bundesländern haben wir ein umfangreiches Tagungsprogramm vor uns. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit meinen Amtskolleginnen und Amtskollegen diese Punkte zu erörtern und Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland zu setzen“, sagte Justizminister Stickelberger.
Stickelberger wies auf die rechtlichen Herausforderungen in einer älter werdenden Gesellschaft hin. „Auf Initiative von Baden-Württemberg werden wir darüber nachdenken, ob die Gesundheitssorge unter Ehegatten durch die Schaffung eines dritten Instruments neben der Vorsorgevollmacht und der gerichtlichen Betreuung erleichtert werden kann“, sagte der Minister. Viele Menschen machten sich oft nicht rechtzeitig Gedanken über Krankheit, Behinderung oder einen möglichen schweren Unfall, so der Minister. Vielfach werde daher die Erstellung einer Vorsorgevollmacht auf „später“ verschoben. „Ohne eine solche Vorsorgevollmacht muss der gesunde Ehegatte oder Lebenspartner im Fall der Fälle bislang jedoch ein nicht selten umfangreiches und zeitaufwändiges gerichtliches Betreuungsverfahren durchlaufen, um für seinen Partner etwa in eine ärztliche Heilbehandlung einzuwilligen oder Sozialleistungen zu beantragen. Um hier die Beistandsmöglichkeiten des Ehegatten oder Lebenspartners zu vereinfachen, hat eine von Baden-Württemberg geleitete Arbeitsgruppe ein Eckpunktepapier ausgearbeitet, das wir in der anstehenden Tagung intensiv erörtern werden“, sagte der Minister.
Daneben wird die Justizministerkonferenz unter anderem auch über die Zukunft der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg beraten. „Die Ermittlungstätigkeit der Zentralen Stelle ist weiterhin von immenser Bedeutung. Auch 70 Jahre nach Ende des zweiten Weltkriegs können immer noch Verbrechen aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft dank der akribischen Arbeit der zentralen Stelle aufgeklärt und verfolgt werden. Baden-Württemberg setzt sich daher dafür ein, dass sich die Justizministerinnen und Justizminister zum Fortbestand der Zentralen Stelle bekennen“, betonte Stickelberger die fortwährende große Bedeutung der durch eine Verwaltungsvereinbarung aller Bundesländer im Jahr 1958 gegründeten Einrichtung. Langfristig gehen die Überlegungen dahin, nach dem Ende der Ermittlungstätigkeit den Standort Ludwigsburg als Dokumentations-, Forschungs- und Informationszentrum zu erhalten. „Auf diese Weise könnten wir ein Zeichen gegen das Vergessen setzen und nachfolgenden Generationen Wissen und Einrücke über dieses dunkle Kapitel unserer Geschichte vermitteln“, sagte der Minister.
Weitere Themen
Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes für Verbraucher: Fälle, in denen Verbraucher Schäden erleiden, sind oft vergleichbar und beruhen vielfach auf demselben rechtlichen oder tatsächlichen Grund, etwa wenn es um unzulässige Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite oder unzulässige Preisanpassungsklauseln von Energieversorgern geht. Stellen sich hier Rechtsfragen, die höchstrichterlich noch nicht entscheiden sind, gehen die Verbraucher das Risiko ein, dass die Gerichte vergleichbare Fälle rechtlich unterschiedlich beurteilen. Die Justizministerinnen und Justizminister werden darüber beraten, ob ein kollektives Rechtsschutzinstrument etwa in Form einer Muster-Verbandsklage dieses Risiko minimieren könnte.
Islamistischer Extremismus im Justizvollzug: Seit den Anschlägen von Paris und Kopenhagen Anfang des Jahres ist die Diskussion um Radikalisierung von islamistischen Gewalttätern in Gefängnissen in den öffentlichen Fokus gerückt. Auch für Deutschland wird die Frage aufgeworfen, ob anfällige Gefangenen islamistischer Missionierung unterliegen oder im Strafvollzug gar in die Fänge radikal-islamistischer Netzwerke geraten könnten. Um den länderübergreifenden Austausch noch weiter zu intensivieren, wird sich die Justizministerkonferenz gleich unter zwei Tagesordnungspunkten mit den Herausforderungen den islamistischen Extremismus im Vollzug und mit möglichen Konzepten zur Deradikalisierung befassen.
eJustice II - Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte in der Justiz: Das digitale Zeitalter hat auch die Justiz erreicht. Seit Oktober 2013 sind mit dem „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ bundeseinheitlich die Weichen für das größte Reformprojekt der Justizgeschichte gestellt: die Einführung des verbindlichen elektronischen Rechtsverkehrs bis Januar 2018. Unter dem Stichwort eJustice II hat nun eine von Baden-Württemberg geleitete Arbeitsgruppe ein Ideenpapier mit weiteren Maßnahmen zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte vorgelegt. Der Fokus liegt dabei auf der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichten. So wird etwa erwogen, ein bundesweites Akteneinsichtsportal im Internet einzurichten sowie die rein elektronische Aktenführung in allen Verfahrensordnungen verbindlich vorzuschreiben.
Weitere Informationen zur Justizministerkonferenz und zur Tagung am 17. und 18. Juni 2015: Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder, kurz Justizministerkonferenz (JuMiKo), dient dazu, justiz- und rechtspolitische Vorhaben der Bundesländer zu koordinieren und abzustimmen. Sie ist eine ständige Einrichtung, an der die Justizministerinnen und Justizminister der 16 Bundesländer mitwirken. Unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz tagt die Justizministerkonferenz zweimal im Jahr. Der Vorsitz der Konferenz wechselt jährlich zwischen den Bundesländern. Ständig aktualisierte Informationen zur Justizministerkonferenz und zur Tagung am 17. und 18. Juni erhalten Sie auf der Internetseite des Justizministeriums Baden-Württemberg. Dort werden auch die bei der Konferenz gefassten Beschlüsse eingestellt werden.