Bürgerbeteiligung

Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen

Diskussionen auf dem Kongress für Beteiligung (Bild: © Mario Wezel)

Der Ministerrat hat am Dienstag (17. Dezember 2013) die Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Sie tritt am 1. März 2014 in Kraft.

„Die Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung sorgt für mehr Bürgerbeteiligung bei Planung, Zulassung und Realisierung von Vorhaben, die beteiligungsrelevant sind und erfüllt damit ein wesentliches Versprechen der Landesregierung. Verwaltungsvorschrift und Planungsleitfaden - mit seinen ergänzenden Hinweisen hierzu - werden nun in den Behörden des Landes implementiert“, sagte Staatsrätin Gisela Erler am Mittwoch (18. Dezember 2013) in Stuttgart. Dafür seien unter anderem Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen. Zudem werde es eine umfassende Folgenabschätzung geben.

Viel Zustimmung für Meilenstein hin zu mehr Bürgerbeteiligung

Die Anhörung zur Verwaltungsvorschrift umfasste neben einer Verbändeanhörung auch eine Anhörung auf dem Beteiligungsportal. „Die Anhörung brachte insgesamt viel Zustimmung für diesen Meilenstein hin zu mehr Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg. Es freut mich, dass insbesondere die Bauwirtschaft, die von den Bürgerprotesten oft direkt betroffen ist, die Verwaltungsvorschrift und den Planungsleitfaden mit viel Zustimmung bewertet“, unterstrich die Staatsrätin. In diesem Zusammenhang betonte Staatsrätin Erler, dass die Verwaltungsvorschrift in einem mehrstufigen Beteiligungsprozess erarbeitet worden sei, der sich ausgezahlt habe. Dabei wurden Expertinnen und Experten, Verbände der Zivilgesellschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bürgerinnen und Bürger einbezogen. „Im Dialog haben wir wertvolle Anregungen erhalten und konnten das Konzept immer wieder aufs Neue nachjustieren“, so Staatsrätin Erler.

Die Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern auf dem Beteiligungsportal bemängelten vor allem das Letztentscheidungsrecht der Behörden. „Wir erklären im Planungsleitfaden aber, was geht und was nicht geht. Damit vermeiden wir viele Missverständnisse. “

Beteiligungsportal: Stellungnahme der Staatsrätin zur Online-Anhörung

Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)

Leitfaden für eine neue Planungskultur

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