Justizminister Rainer Stickelberger und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid werden in Abstimmung mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann dem Kabinett das an der Autobahn 81 gelegene Konversionsgelände („Liapor“) auf der Gemarkung der Gemeinde Tuningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) als möglichen Standort für den Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt vorschlagen.
Eine vorangegangene Baugrunduntersuchung hatte ergeben, dass die Industriebrache grundsätzlich geeignet ist. Der Bürgermeister der Gemeinde Tuningen und die Oberbürgermeister und Bürgermeister der ebenfalls an einer Ansiedelung interessierten Gemeinden wurden bereits über die Entscheidung zum weiteren Vorgehen informiert. Bevor jedoch ein abschließender Standort-Beschluss des Ministerrats möglich wird, müssen nun die konkreten Modalitäten des Grundstückserwerbs geklärt werden. Die Gemeinde Tuningen wurde gebeten, über ihre Bereitschaft zur Schaffung der erforderlichen bauleitplanerischen Rechtsgrundlagen zu entscheiden.
Um die Bevölkerung vor Ort über die beabsichtigte Entscheidung zu informieren, wird die Landesregierung über die bereits im Jahr 2013 durch das Justizministerium durchgeführten Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung und -information in der Planungs- und Bauphase anbieten. Hierzu sagte die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler: „Für eine erfolgreiche Umsetzung der Bürgerbeteiligung vor Ort werden die Prinzipien des Planungsleitfadens angewendet. Wichtig dabei ist die Einbindung der Gemeinde vor Ort, also der Bürgerinnen und Bürger, der Bürgermeister, der Gemeinderäte und der Verbände. Entscheidend wird sein, dass die Gründe für die Standortwahl, die möglichen Auswirkungen und die positiven Effekte wie auch befürchtete negativen Folgen einer JVA in einem sachlichen Diskurs mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtert werden.“.
Auf diese Weise soll einer Entwicklung der Weg bereitet werden, wie sie in der Vergangenheit beim Bau neuer Vollzugsanstalten häufig zu beobachten war: Entsprechendes Bemühen aller Seiten vorausgesetzt, besteht die begründete Hoffnung, dass selbst anfängliche Ablehnung im Laufe der Zeit in gute Nachbarschaft mündet.
„Der Neubau einer Justizvollzugsanstalt in diesem Raum ist ein notwendiger Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Struktur unseres Justizvollzugs“, sagte Justizminister Stickelberger. In einer neuen multifunktionalen Justizvollzugsanstalt an der Schnittstelle zwischen dem südwürttembergischen und dem südbadischen Landesteil sei die Unterbringung von Untersuchungs- und Strafgefangenen für die Landgerichtsbezirke Konstanz, Rottweil, Hechingen und Waldshut-Tiengen vorgesehen. Der Minister wies darauf hin, dass durch den Neubau die Möglichkeit eines den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Behandlungsvollzugs an Strafgefangenen aus dem Zuständigkeitsbereich dieser Gerichte geschaffen werden soll. Diese müssen derzeit entgegen dem verfassungsrechtlichen Gebot einer heimatnahen Unterbringung in den Justizvollzugsanstalten Freiburg, Offenburg und Rottenburg untergebracht werden.
Durch den Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt mit 400 bis 500 Haftplätzen könnten die kleinen, nicht wirtschaftlich zu betreibenden und sanierungsbedürftigen Vollzugseinrichtungen in Rottweil, Oberndorf, Villingen-Schwenningen, Hechingen, Tübingen und Waldshut-Tiengen geschlossen werden. „Der Rechnungshof fordert seit langem, personalintensive und unwirtschaftliche kleinere Vollzugseinrichtungen aufzugeben und größere, wirtschaftliche Einheiten zu betreiben. Dem könnten wir damit nachkommen“, so Stickelberger. Damit lasse sich die Struktur des Justizvollzugs nachhaltig verbessern und wirtschaftlich optimieren, so dass ein verfassungskonformer Vollzug ohne zusätzliche Personalstellen möglich sei und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von derzeit nicht zu prognostizierenden künftigen Belegungszahlen zusätzliche Schließungsoptionen realisiert werden könnten. „Davon abgesehen“, so Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid, „bringt eine Justizvollzugsanstalt stabile Arbeitsplätze in die Region und belebt die örtliche Wirtschaft.“
Der im Jahr 2012 durchgeführte neue Standortsuchlauf für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt hatte zehn bewertbare Standortvorschläge erbracht. Die weitere Prüfung durch das Amt Konstanz des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg ergab, dass ein derzeit landwirtschaftlich genutzter und auf den Gemarkungen Tuningen und Weigheim (Villingen-Schwenningen) gelegener Standort sowie eine auf Gemarkung Tuningen gelegene Industriebrache („Liapor“) für den Bedarf am ehesten geeignet sind.
Zu beiden Standorten erfolgte im Jahr 2013 eine geotechnische Baugrunduntersuchung, die Vorteile zugunsten des Standorts Liapor aufzeigt (dort fand sich weder quellfähiges Material im Untergrund noch ein hoher Grundwasserstand). Am Standort Liapor war über Jahrzehnte Opalinuston abgebaut und in technischen Anlagen zu Blähton verarbeitet worden. Der Abbau und die Produktion wurden im Jahr 2012 eingestellt. Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid sagte: „Neben den geotechnischen Gegebenheiten spricht für diesen Standort, dass eine Industriebrache revitalisiert und dadurch ein weiterer Flächenverbrauch vermieden werden kann.“