Energiekosten

Härtefallregelung für Heizöl und Holzpellets

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Ein Mann greift in einen Berg Holzpellets (Symbolbild: © dpa).

Bund und Länder haben sich auf eine Härtefallregelung für Haushalte geeinigt, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen. Damit ist eine wesentliche Grundlage geschaffen, damit die 2022 von besonders starken Energiepreissteigerungen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bald entlastet werden können.

Bund und Länder haben sich in einer Verwaltungsvereinbarung auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte verständigt, die sogenannte „nicht leitungsgebundene“ Energieträger nutzen. Somit können demnächst Haushalte entlastet werden, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, wenn sie in 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren.

Energieministerin Thekla Walker spricht von einem weiteren wichtigen Zwischenschritt der Bundesländer, die für die Umsetzung zuständig sind. „Damit ist eine wesentliche Grundlage geschaffen, damit wir die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bald finanziell entlasten können. Wie die anderen Bundesländer haben wir das notwendige Zustimmungsverfahren in die Wege geleitet. Wir arbeiten weiter mit Hochdruck daran, dass Privathaushalte diese Unterstützung schnellstmöglich und einfach beantragen können.“

Online-Portal für Anträge geplant

Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Kabinett will Baden-Württemberg gemeinsam mit weiteren 13 Bundesländern ein bei der Kasse Hamburg aufgebautes IT-System zur digitalen Antragstellung, Antragsbewilligung und Mittelauszahlung nutzen – als kostengünstige und zeiteffizienteste Lösung. Dieses soll dann in den beteiligten Bundesländern innerhalb weniger Tage freigeschaltet werden – dies abgestimmt in Stufen, sodass die Stabilität des Online-Portals gewahrt bleibt. Ein Dienstleister soll die Anträge unter Aufsicht des Umweltministeriums bearbeiten.

Das Freischalten der Antragsplattform soll schnellstmöglich erfolgen; mit einem Start wird für Ende April/Anfang Mai 2023 gerechnet. Anträge auf Härtefallhilfen können dann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.

Sobald die Antragsstellung möglich ist, informiert das Umweltministerium umfassend Öffentlichkeit und Medien. Aktuelle Informationen und dann der entsprechende Antrags-Link finden sich unter Fragen und Antworten zu Energiepreisen und Entlastungen.

Weiterführende Informationen

Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung; die Mittelzuteilung für die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Somit entfallen auf Baden-Württemberg in der ersten Runde rund 235 Millionen Euro. Folgende Energieträger sind von den Hilfen erfasst: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

Die entsprechende Kabinettsvorlage soll spätestens nach Ostern vom Ministerrat Baden-Württemberg beschlossen werden. Es bedarf dann noch der Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags, um Mittel für die Deckung der Verwaltungskosten freizugeben.

Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend ist dabei die Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sogenannten Referenzpreis. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Energiepreise und Entlastungen

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. März 2023: Härtefallhilfen für Privathaushalte kommen – Bund stellt 1,8 Milliarden Euro bereit – Bund und Länder einigen sich auf Verwaltungsvereinbarungen

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