Justiz

Andreas Singer ist Präsident des Landgerichts Stuttgart

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Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf (r.), Dr. Andreas Singer (M.) und dessen Ehefrau (l.) (Foto: © Justizministerium Baden-Württemberg)

Justizminister Guido Wolf hat in einer Feierstunde Dr. Andreas Singer offiziell in sein Amt als Präsident des Landgerichts Stuttgart eingeführt. Singer tritt die Nachfolge von Cornelia Horz an, die nunmehr Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart ist.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat in einer Feierstunde im Weißen Saal des Neuen Schlosses Dr. Andreas Singer offiziell in sein Amt als Präsident des Landgerichts Stuttgart eingeführt. Einleitend würdigte Minister Wolf nochmals das Wirken von Dr. Singers Amtsvorgängerin, Cornelia Horz, die bereits im Februar an gleicher Stelle offiziell in ihr neues Amt als Präsidentin des Oberlandesgerichts, OLG, Stuttgarts eingeführt wurde: „Mit Ihrer freundlichen und zugewandten Haltung haben Sie das Landgericht Stuttgart sicher geführt und sich damit für Ihre neue Aufgabe als Oberlandesgerichtspräsidentin qualifiziert.“

Das Landgericht Stuttgart ist das größte Gericht Baden-Württembergs und das zweitgrößte Landgericht Deutschlands. Der Gerichtsbezirk umfasst den gesamten Mittleren Neckarraum mit rund 2,2 Millionen Einwohnern und unzähligen Unternehmen. Am Landgericht Stuttgart sind mehr als 170 Richterinnen und Richter beschäftigt. Guido Wolf sagte an den neuen Präsidenten, Dr. Singer, gewandt: „Als Leiter der Hauptabteilung des Justizministeriums haben Sie die Digitalisierung der Justiz und die elektronische Gerichtsakte maßgeblich vorangetrieben. Nun werden Sie dieses Zukunftsprojekt als Präsident des Landgerichts Stuttgart in der Praxis erfolgreich umsetzen. Seit Ihrem Eintritt in die Justiz wurden Ihnen vielfach besondere Aufgaben übertragen, die Sie allesamt hervorragend bewältigt haben. Mit Ihrem fachlichen Können und Ihrer Konsequenz wird Ihnen dies sicher gelingen.“

Unter den zahlreichen Gästen waren auch der ehemalige Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll, die ehemalige Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck sowie die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg.

Cornelia Horz

Cornelia Horz trat 1987 in den höheren Justizdienst des Landes ein und absolvierte erste Stationen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, beim Landgericht Ulm und beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Von 1990 bis 1994 war die heute 60-Jährige an das Justizministerium in Stuttgart abgeordnet. Dorthin kehrte sie nach Stationen am Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart 1999 zurück, bevor sie 2003 ihr Amt als Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts antrat.
 
Im November 2007 wurde Cornelia Horz zur Präsidentin des Landgerichts Ravensburg ernannt. Rund zwei Jahre später avancierte sie zur Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart. 2013 übernahm sie als Nachfolgerin von Dr. Franz Steinle die Leitung des Landgerichts Stuttgart, bevor sie diesem Ende 2017 an die Spitze des OLG Stuttgart folgte.

Dr. Andreas Singer

Dr. Andreas trat 1998 in den höheren Justizdienst des Landes ein und war zunächst als Strafrichter beim Amtsgericht Stuttgart tätig. Dem schloss sich eine vierjährige Abordnung an das Justizministerium an, wo er zunächst im IT-Referat und später als Pressesprecher tätig war.
 
Von 2003 bis 2006 war Dr. Singer beim Landgericht Stuttgart tätig. Als Zivilrichter war der heute 47-Jährige vor allem mit Presse-, Wettbewerbs- und Urheberrecht befasst. Daneben organisierte er als Geschäftsführer den 66. Deutschen Juristentag in Stuttgart. Anfang 2007 wurde er nach der Erprobungsabordnung zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt. Im Oktober 2009 folgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Stuttgart. 2011 übernahm er die Leitung der Abteilung I des Justizministeriums. Die sogenannte Hauptabteilung ist für die 16.000 Beschäftigten der baden-württembergischen Justiz (ohne Justizvollzug), den Haushalt, die Organisation und die IT zuständig.

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