Bundesrat

Friedrich zur Bundesratssitzung am 01.02.2013

Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 01.02.2013 vor. Die Tagesordnung umfasst 87 Punkte. Die Rückläufer aus den Sitzungen des Vermittlungsausschusses vom 12.12.2012 und 29.01.2013 befinden sich auf der Tagesordnung.

Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss (TOP 1 bis TOP 5, TOP 87)

Dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses aus der Sitzung am 12.12.2012 zum Jahressteuergesetz 2013 (TOP 1) hat der Bundestag nicht zugestimmt. Dieser sah u. a. den Verzicht auf die Verkürzung von Aufbewahrungspflichten und die Ermöglichung des Ehegattensplittings bei eingetragenen Lebenspartnerschaften vor. Auch beim Gesetz zum Steuerabkommen mit der Schweiz (TOP 5) ist der Bundestag nicht dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses gefolgt, den Gesetzesbeschluss aufzuheben. Der Bundesrat hat damit erneut über die Zustimmung zu den unveränderten Gesetzen zu entscheiden. Voraussichtlich wird er die beiden Gesetze ablehnen. Dies ist auch die Haltung Baden-Württembergs. Bei den übrigen Rückläufern aus der Dezembersitzung des Vermittlungsausschusses hat der Bundestag den Einigungsvorschlägen zugestimmt. Der Rückläufer aus der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 29.01.2013, Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (TOP 87), wird voraussichtlich vom Bundestag noch bis zur Sitzung des Bundesrates gebilligt. Beim Gesetz zum Abbau der kalten Progression (TOP 3) z. B. sieht der Einigungsvorschlag die Anhebung des Grundfreibetrags für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum in zwei Schritten vor. Es bleibt dabei jeweils beim bisherigen Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Die im ursprünglichen Gesetzesbeschluss enthaltene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, der zu stärkeren Steuersenkungen für hohe Einkommen führt, ist nicht mehr enthalten.

Initiativen von Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist neben weiteren Ländern Antragsteller eines Entschließungsantrag, der den Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ablehnt, solange die Risiken nicht geklärt sind (TOP 25). Baden-Württemberg fordert u. a. eine Bewertung der Auswirkungen der beim Fracking eingesetzten Chemikalien auf die Wasserqualität. Außerdem werden eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung verlangt. Nach den Ergebnissen der Ausschussberatungen ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat die Entschließung mit großer Mehrheit fassen wird.

Einem Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (TOP 19 a)) wird Baden-Württemberg als Mitantragsteller beitreten. Ziel des Entwurfs ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein bundeseinheitliches öffentliches Internet-Verzeichnis mit aktuellen Informationen über die Zertifizierung von ökologischen Unternehmen und deren Produkten.  Die Veröffentlichung soll den Verbraucherschutz verbessern und Verstöße und Betrügereien vermeiden. Der Bundesrat wird voraussichtlich die Einbringung des Gesetzentwurfs beim Bundestag beschließen.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Zusätzlich zu den Rückläufern aus dem Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat über 14 weitere Gesetzesbeschlüsse des Bundestages zu entscheiden.

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TOP 7) setzt die europäische Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht um. Daneben sollen weitere Regelungen der Verbesserung des Tierschutzes dienen. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hält das Gesetz im Hinblick auf die Umsetzung des EU-Rechts für grundlegend überarbeitungsbedürftig. Außerdem verlangt der Ausschuss zahlreiche Verbesserungen bei den Tierschutzstandards. So soll das im ursprünglichen Gesetzentwurf noch vorgesehene Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden wieder aufgenommen werden. Weitere Forderungen sind z. B. das Verbot des Haltens und Tötens von Pelztieren zur Pelzgewinnung und das Erfordernis einer Genehmigung für Tierversuche, die zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung auch nach bereits erprobten Verfahren durchgeführt werden. Baden-Württemberg wird für Einberufung des Vermittlungsausschusses stimmen.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Mietrechtsänderungsgesetz (TOP 13) soll die energetische Sanierung von vermietetem Wohnungsbestand fördern und die Durchsetzung von Räumungstiteln vereinfachen, ist jedoch sozial unausgewogen. Baden-Württemberg wird für die vom Rechtsausschuss empfohlene Einberufung des Vermittlungsausschusses stimmen. Baden-Württemberg wendet sich gegen die Regelung, wonach bei energetischen Modernisierungen Beeinträchtigungen während einer Dauer von 3 Monaten nicht zu einer Mietminderung berechtigen und spricht sich für eine Senkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 9 Prozent aus. Daneben sollte zum Schutz der Mieter vor rasant steigenden Mieten bei Wiedervermietung die Mieterhöhung auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden. Außerdem will Baden-Württemberg u. a. eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs auf maximal 15 Prozent in vier Jahren.

Sollte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht anrufen, erwägt Baden-Württemberg noch einen Entschließungsantrag mit der Forderung nach einer sozial ausgewogenen Reform des Mietrechts zu stellen.

Auch zum Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (TOP 15) liegen Empfehlungen auf Einberufung des Vermittlungsausschusses vor. Das Gesetz schafft  mittelfristig die Privilegierung von Schienenverkehrslärm gegenüber Straßenverkehrslärm beim  Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen (Schienenbonus) ab. Dem Umweltausschuss sind die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Schienenlärm nicht weitgehend genug. Gefordert werden u. a. eine schnellstmögliche Abschaffung des Schienenbonus, die Einführung von dauerhaftem Lärmmonitoring und Eingriffsbefugnisse des Eisenbahnbundesamtes bei übermäßigem Bahnlärm. Baden-Württemberg wird für die Einberufung des Vermittlungsausschusses stimmen. Sollte es hierfür keine Mehrheit im Plenum geben, wird Baden-Württemberg dem Gesetz nicht zustimmen.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Die Tagesordnung enthält 26 Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu denen der Bundesrat im sogenannten ersten Durchgang Stellung nehmen kann.

Ziel eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (TOP 45) ist es, Regelungen zum Punktesystem und Verkehrszentralregister zu vereinfachen. Künftig soll es z. B. ein Fahreignungsbewertungssystem mit 1 bis 3 Punkten geben, statt wie bisher 1 bis 7 Punkte (1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen; 2 Punkte, wenn die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigt ist und bei Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis; 3 Punkte bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis). Der Verkehrsausschuss empfiehlt, zu dem Gesetzentwurf kritisch Stellung zu nehmen. So führe z. B. die auch beabsichtigte pauschale Anhebung einer Vielzahl von Verstößen ohne nähere Begründung auf einen Bußgeldbetrag von mindestens 60 Euro zu Widersprüchen im Verhältnis zu Tatbeständen, bei denen keine Änderungen vorgesehen sind (z. B. „Missachtung der Kindersicherungspflicht“ von 50 Euro auf 70 Euro, unverändert „Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten“ oder „Parken auf Autobahn“ 70 Euro). Zweifelhaft sei auch die Wirksamkeit des im Entwurf vorgesehenen Fahreignungsseminars. Baden-Württemberg wird weitgehend für die empfohlene Stellungnahme stimmen.

Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (TOP 31) will zum Schutz der Anleger in einem Kapitalanlagegesetzbuch einen einheitlich hohen Standard bei der Zulassung von Managern und der Aufsicht sowie bei den Fonds selbst festlegen. U. a. verlangen die Ausschüsse auf Antrag Baden-Württembergs Regelungen, die sicherstellen, dass sogenannte Bürgerenergieprojekte – z. B. zur Finanzierung und zum Betrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen – nicht durch Beschränkungen der Rechtsformen oder Festlegungen zur Höhe des Stammkapitals so sehr behindert werden, dass die bisher positive Entwicklung in diesem Bereich gebremst oder gar beendet wird.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (TOP 33) schreibt die Bundesmittel, die den Ländern z. B. zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse oder zum Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken zustehen, in Höhe der bisher geleisteten Beträge bis Ende 2014 fort. Die Ausschüsse betrachten den Entwurf lediglich als ersten Schritt und verweisen darauf, dass Länder und Kommunen auch über das Jahr 2014 hinaus dringend Planungssicherheit benötigen. Die Ausschüsse erinnern daran, dass bereits für Herbst 2012 eine Einigung über die Fortführung der Kompensationsleistungen des Bundes bis Ende 2019 erwartet worden war. Die Länder hatten hierzu Eckpunkte ihrer Forderungen formuliert. Eine Einigung steht aber immer noch aus.

Der Bundesrat wird voraussichtlich mit großer Mehrheit den Ausschussempfehlungen folgen, so auch Baden-Württemberg.

Präimplantationsdiagnostikverordnung (TOP 72)

Mit dem Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik wurde das Embryonenschutzgesetz um Regelungen ergänzt, die die Voraussetzungen und das Verfahren für eine ausnahmsweise zulässige Präimplantationsdiagnostik (PID) festlegen. Die Verordnung enthält die konkreten Verfahrensvorgaben zur PID. Die Ausschüsse verlangen einige Änderungen an dem Verordnungsentwurf. So soll es keinen Anspruch auf Zulassung für PID-Zentren geben. Die Zulassung sollte vielmehr für jeden Einzelfall anhand der Kriterien öffentliche Interessen, Vielfalt der Bewerber und Bedarf an Zentren entschieden werden. Weiter soll u. a. geregelt werden, dass jedes Land höchstens eine Ethikkommission einrichtet – mehrere Länder sollen auch eine gemeinsame Ethikkommission einrichten können. Die Ethikkommissionen entscheiden über Anträge auf Durchführung einer PID. Auch sollen die Länder die Zusammensetzung der Ethikkommissionen so regeln können, dass es nicht zu einem Übergewicht der Fachrichtung Medizin kommt. Baden-Württemberg wird die genannten Empfehlungen unterstützen.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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