Naturschutz

Flora-Fauna-Habitat-Gebiete werden rechtlich gesichert

Blumen auf einer wilden Blumenwiese.

Baden-Württemberg sichert die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Flora-Fauna-Habitat-Gebiete rechtlich mit Sammelverordnungen der vier Regierungspräsidien ab. Dies führt zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Neue Ge- und Verbote sind hiermit nicht verbunden.

Der Ministerrat hat sich damit befasst, wie das Land die im Jahr 2007 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Flora-Fauna-Habitat-Gebiete („FFH-Gebiete“) rechtlich sichern wird. Baden-Württemberg hat 212 FFH-Gebiete mit einer Fläche von rund 428.000 Hektar, dies entspricht etwa 11,7 Prozent der Landesfläche.

„Wir starten nun ein Verfahren, an dessen Ende Sammelverordnungen der vier Regierungspräsidien stehen werden“, sagte Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller. Damit komme das Land den formalen Anforderungen der EU-Kommission nach, die bestehenden Gebiete rechtsverbindlich auszuweisen, sie flurstückscharf im Maßstab 1:5.000 abzugrenzen und die geschützten FFH-Lebensraumtypen und -Arten in den Gebieten sowie die zugehörigen Erhaltungsziele für jedes Gebiet festzulegen. Die Erhaltungsziele beschreiben die grundlegenden naturschutzfachlichen Voraussetzungen, die erforderlich sind, damit ein Lebensraumtyp oder eine Art erhalten bleibt oder sich besser entwickeln kann.

Mehr Transparenz und Rechtssicherheit

„Die Verordnungen führen zu mehr Rechtsklarheit, weil in der Vergangenheit aufgrund des bisherigen größeren Maßstabes von 1:25.000 häufig nicht klar gewesen war, wo genau die Grenze eines FFH-Gebietes tatsächlich verläuft“, betonte der Minister. Mit den Verordnungen seien die exakten Außengrenzen vor Ort eindeutig nachvollziehbar. Dies könne dazu beitragen, Verwaltungsverfahren wie die Bauleitplanung künftig zu beschleunigen.

„Inhaltlich ändert sich mit den Verordnungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ebenso wenig wie für die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aus der Land- und Forstwirtschaft“, sagte Untersteller. Für sie seien nach wie vor die schon seit vielen Jahren bekannten Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entscheidend, wonach Projekte, Pläne oder eine Bewirtschaftung den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet nicht verschlechtern dürfen. „Andererseits gilt: Was bisher schon in den FFH-Gebieten zulässig war, bleibt auch weiterhin zulässig“, so der Naturschutzminister.  

Darüber hinaus, so Untersteller weiter, bilde die Festlegung der konkreten Erhaltungsziele und die Konkretisierung der Gebietsgrenzen die Grundlage für den gezielten Abschluss von Verträgen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Damit können die Landnutzer eine Vergütung aus Naturschutzmitteln für eine vertraglich vereinbarte, speziell an die jeweiligen Ansprüche der geschützten Art angepasste Bewirtschaftung oder Pflege erhalten. „Außerdem können Vorhabenträger und Behörden anhand der Erhaltungsziele besser prüfen, ob geplante Projekte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Schutz des Gebietes zu vereinbaren sind.“ Auch dies führe zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit.   

Ergänzende Informationen

Die bevorstehenden förmlichen Verordnungs-Verfahren werden die Regierungspräsidien jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich durchführen und hierbei auch die Öffentlichkeit in eigener Regie informieren.

Die förmliche Bekanntmachung des Ausweisungsverfahrens erfolgt Mitte März durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger, auf den Internetseiten der Regierungspräsidien und der unteren Naturschutzbehörden sowie auf den Internetseiten der betroffenen Kommunen oder in deren Bekanntmachungsorganen. Das Anhörungsverfahren für die Verbände, die Auslegung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gelegenheit zu Stellungnahmen wird ab 9. April beginnen.

Interessierte können die Verordnungen mit Anlagen (Erhaltungsziele und flurstücksgenaue Gebietsabgrenzungen) in Papierform bei den Regierungspräsidien einsehen, außerdem werden die Unterlagen bei den unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten zur digitalen Einsichtnahme bereitgestellt. Zudem werden sie die Regierungspräsidien auch auf ihren Internetseiten einstellen.

Die im Anhörungsverfahren eingehenden Stellungnahmen werden die Regierungspräsidien sorgfältig auswerten. Wie lange dies dauern wird, wird von der Anzahl und dem Inhalt der Stellungnahmen abhängen. Ziel ist es, dass die vier FFH-Verordnungen bis zum Ende des Jahres in Kraft treten können.

Regierungspräsidien: FFH-Verordnungen

Weitere Meldungen

Logo des Förderwettbewerbs „Natur nah dran“. (Bild: NABU Baden-Württemberg)
  • Naturschutz

Land fördert naturnahe Umgestaltung von Grünflächen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. September 2024

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
  • Haushalt

Haushaltsentwurf 2025/2026 beschlossen

Bild einer Fotofalle von einem Goldschakal-Welpen
  • Naturschutz

Nachwuchs bei den Goldschakalen im Land

Kisten mit Gemüse und Obst.
  • Ernährung

Öko-Aktionswochen 2024 eröffnet

Nationalparkhaus Herrenwies
  • Naturschutz

Neues Nationalparkhaus in Herrenwies eröffnet

LGS 2024 in Wangen
  • Ländlicher Raum

Ausstellungen auf der Landesgartenschau in Wangen

Waldtage
  • Forst

Dritte Baden-Württembergische Waldtage

Kinder spielen im Kindergarten (Bild: © dpa).
  • Frühkindliche Bildung

Neuer Landeselternbeirat für Kitas geplant

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 10. September 2024

Schafe stehen in Unterkessbach (Baden-Württemberg) auf einer Wiese. (Foto: © dpa)
  • Tiergesundheit

Land bei Tierseuchen­bekämpfung gut aufgestellt

Ein Mann pflückt in einem Weinanbaugebiet Weintrauben von den Reben.
  • Weinbau

Land unterstützt Weinbaubranche in umkämpfter Marktsituation

Flurneuordnung Buchen (Multiweg Am Wartberg)
  • Flurneuordnung

Realisierung der Multiwege in Buchen kann beginnen

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
  • Weinbau

Land unterstützt Winzer bei betrieblicher Risikovorsorge

Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese (Foto: dpa)
  • Ernährung

Eröffnung der Fruchtsaftsaison 2024

Ein Stocherkahn fährt auf dem Neckar.
  • Wasser

Land fördert naturnahe Ge­wässerentwicklung des Neckars

Salbei-Glatthafer-Wiese auf einer Böschung im Frühsommer (Foto: © Dr. Tillmann Stottele)
  • Straßenoasen

Wettbewerb für Arten- und Klimaschutz an Verkehrsflächen

Steinpilz im Wald
  • Forst

Sperrzonen für Pilzsuche

Landrat Riegger, Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann laufen vor einer Wandergruppe und schauen in die Kamera.
  • bwegt

Eröffnung des zehnten „bwegt-Wanderwegs“

Erdbeeren auf einem Wochenmarkt (Foto: © dpa)
  • Landwirtschaft

Hauk besucht Erdbeerhof Koffler in Durmersheim

Weg im ländlichen Raum
  • Ländlicher Raum

Modernisierung von ländlichen Wegen

Eine Frau liegt mit einem Tablet in der Hand auf einer Wiese in einem Park.
  • Bürgerbeteiligung

Sommer der Online-Beteiligung

Im Wasser einer renaturierten Moorfläche spiegelt sich die Sonne. (Foto: © dpa)
  • Naturschutz

Renaturierung des Moors „Alter Weiher“

Ein Auerhuhn steht im Wald.
  • Forst

Maßnahmenplan Auerhuhn in der Praxis

Weiblicher Luchs Finja auf dem Weg in ihre neue Heimat, den Nordschwarzwald
  • Forst

Luchskatze Finja an Staupe gestorben

Link dieser Seite:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/flora-fauna-habitat-gebiete-werden-rechtlich-gesichert-1