Steuern

Finanzausschuss des Bundesrats fordert Kommunikationsüberwachung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Bundesrat Außenansicht (Bild: © Bundesrat)

Auch zur Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung soll in Zukunft die Telekommunikationsüberwachung möglich sein. Die Finanzminister Baden-Württembergs, Hessens und Schleswig-Holsteins hatten den Antrag eingebracht, der großen Zuspruch im Bundesrat findet.

„Steuerkriminelle müssen wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats verfolgen. Dazu gehört auch die Überwachung ihrer Kommunikation. Für unsere Fahnderinnen und Fahnder freut es uns daher, dass die Länderfinanzministerinnen und Länderfinanzminister sich im Bundesrat mit großer Mehrheit für unseren Antrag ausgesprochen haben, der den Einsatz von Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung fordert. Wir setzen uns damit für noch mehr Steuergerechtigkeit ein“, sagten heute Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann, Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold. Sie hatten einen entsprechenden Antrag gemeinsam in den Finanzausschuss des Bundesrats eingebracht.

Derzeit ist eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Künftig soll dies auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein.

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Wir müssen den Katalog der Straftaten bei der Telekommunikationsüberwachung auf die besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung ausweiten. Das ist eine Lehre aus Panama Papers&Co. Wenn der Staat in großem Stil vorsätzlich betrogen wird, müssen zur Strafverfolgung alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel eingesetzt werden können. Dazu gehört in letzter Instanz auch die Telekommunikationsüberwachung, sollten andere Mittel nicht zum Ziel führen.“

„Die Strafprozessordnung muss im Sinne aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erweitert werden. Wer dem Gemeinwohl schweren Schaden zufügt, muss damit rechnen, dass wir noch genauer hinsehen und hinhören“, sagt Hessens Finanzminister Schäfer. „Wer zusammen mit Beratern oder Banken Geld verschiebt, um sich auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern, geht dafür nicht mehr ins klassische Hinterzimmer. Das geht über elektronische Kanäle zwischen mehreren Beteiligten. Wir müssen dort als starker Staat die Steuerpflicht durchsetzen können.“

Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann sagte: „Wir brauchen mehr Ermittlungsmöglichkeiten, um millionen- oder gar milliardenschwere Fälle von Steuerhinterziehung aufklären zu können. Diese gravierenden Steuerhinterziehungen im Kapitalbereich werden längst grenzüberschreitend und über modernste Kommunikationswege verabredet. Unsere Fahnderinnen und Fahnder brauchen deshalb die Befugnisse, die auch andere Ermittlungsbehörden bei schweren Verbrechen haben.“

Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat bereits parteiübergreifend in seinen Beratungen zum Panama Papers-Gesetz 2017 die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung für die Steuerfahndung gefordert. Der Bundestag hatte sich dem aber leider nicht angeschlossen. Der Bund möchte aktuell die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken und ihr die Telekommunikationsüberwachung ermöglichen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch nehmen nun die Länder zum Anlass, diese Möglichkeiten erneut auch für die Steuerfahndung zu fordern.

Heinold, Schäfer und Sitzmann sagten: „Wir hoffen, dass auch die Bundespolitiker die Notwendigkeit sehen, dass unsere Fahnderinnen und Fahnder im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit mit der Zeit und den Entwicklungen der Technik Schritt halten müssen. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um schwere Steuerhinterziehung zu bekämpfen.“

Weitere Meldungen

Landeskreditbank Baden-Württemberg
Jahresbilanz

L-Bank sieht hohen Bedarf an Unterstützung im Strukturwandel

Ein Messegast lässt sich eine so genannte ORC-Anlage erläutern.
Klimaschutz

Land fördert Energiefahrpläne für Unternehmen und Einrichtungen

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Werkzeug für effiziente Justizverfahren

Zitterpappel
Forst

Zitterpappel bereichert Wald und Bioökonomie

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Neue Termine für Workshops „Nachhaltiges Bauen“

Neubau Kollegiengebäude 1, Pädagogische Hochschule Freiburg, Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Holzbau

Klimafreundlich Bauen mit Holz

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Sicherheit

Strobl begrüßt Einigung zur Speicherfrist von IP-Adressen

Ein Mitarbeiter von Kawasaki führt bei der Industriemesse Hannover Messe am Messestand von Microsoft die Überwachung und Steuerung einer Maschine mit einer AR-Brille (Augmented Reality) vor.
Industrielle Innovation

Baden-Württemberg auf der Hannover Messe 2026

Logo von Start up BW
Start-up BW

Auswahl für Start-up BW Pre-Seed steht

Verleihung Gigabitkommune@BW
Breitbandausbau

33 weitere Gigabitkommunen

Breitbandübergabe
Digitalisierung

38,4 Millionen Euro für den kommunalen Breitbandausbau

Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von links), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Vierte von links), Dr. Markus Volz Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart (5. v. l.)
Justiz

Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gestartet

Finanzamtsleiter Böblingen Wankmüller
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Böblingen

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Innovation

Land stärkt Innovationsallianz mit über 40 Millionen Euro

Businessfrau sitzt an einem PC
Arbeitsmarkt

Mehr Frauen in Beschäftigung