Polizei

Exekutivmaßnahmen gegen vermutliche Mitglieder des „Kalifatstaates“

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In Westen gekleidete Polizisten stehen in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Silas Stein/dpa)

Bezüglich den bundesweiten Exekutivmaßnahmen gegen vermutliche Mitglieder der verbotenen Vereinigung „Kalifatstaat“ am 28. Juni 2022 bleiben die Sicherheitsbehörden wachsam.

Zu den Exekutivmaßnahmen unter der Federführung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit den Aktivitäten der verbotenen Vereinigung „Kalifatstaat“, bei denen auch die Polizei Baden-Württemberg mitgewirkt hat, erklärte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl:

„Die Bedrohung durch den islamistischen Terror hat keinen Deut an Gefährlichkeit eingebüßt. Auch wenn das Thema bei vielen nicht mehr auf der Agenda steht – für die Sicherheitsbehörden bedeutet die Bedrohung durch den Islamismus weiterhin höchste Aufmerksamkeit. Es darf bei Niemanden nur der leiseste Zweifel aufkommen, dass wir nicht ein wachsames Auge auf all diejenigen werfen, die unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze ablehnen. Gerade die Umtriebe der verbotenen Vereinigung „Kalifatstaat“ und deren erklärtes Ziel, einen islamistischen Staat mit der Geltung der Scharia zu errichten, müssen wir im Keim ersticken. Die Bekämpfung von Islamismus und Extremismus – gleich welcher Couleur – bleibt für uns eine herausragende Schutzaufgabe des Staates, die wir konsequent bearbeiten.“

Presseportal: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz

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