Integration

Evaluierung Optionsverfahren und Einbürgerungsrecht

Durch den vom Bundesinnenministerium vorgestellten Evaluationsbericht sieht die baden-württembergische Ministerin für Integration, Bilkay Öney, die Kritik an der Optionspflicht für junge Doppelstaater bestätigt. Sie bewertete es zwar positiv, dass sich von den befragten Optionspflichtigen mehr als 98 Prozent für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben, hält die Zahlengrundlage der Evaluation aber für wenig aussagekräftig. Öney: „Bei den befragten Optionspflichtigen handelt es sich um Kinder, für die ihre Eltern im Jahr 2000 auf Grund einer Übergangsregelung ausdrücklich einen Einbürgerungsanspruch geltend gemacht haben. Es ist kein Wunder, dass bei diesen jungen Menschen und ihren Familien die endgültige Option für den deutschen und gegen den ausländischen Pass nur selten zu Verunsicherung und Gewissenszweifeln führt.“ Bei Kindern ausländischer Eltern, die ab dem Geburtsdatum 1. Januar 2000 von Gesetzes wegen, also ohne Antrag, zunächst die deutsche neben ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit besitzen, sei diese Konfliktsituation deutlich anders zu bewerten. Dies werde sich spätestens ab dem Jahr 2018 zeigen, wenn die ersten dieser Kinder volljährig würden.

„Schon heute zeigt sich der Bürokratieaufwand des Optionsverfahrens“, so die Ministerin. Die vorgelegten Ergebnisse machten deutlich, wie hoch der Informationsbedarf sei, um die Optionspflichtigen überhaupt zu erreichen und ihnen die Rechtslage, vor allem die Konsequenzen einer Fristversäumnis, bewusst zu machen. Bezeichnend sei die Aussage der Studie, wonach viele Optionspflichtige sich nur zögerlich bei den Staatsangehörigkeitsbehörden gemeldet haben, weil sie den Wunsch hatten, beide Staatsangehörigkeiten behalten zu können und auf eine Gesetzesänderung hierzu hoffen.

Aufschlussreich sind auch die Ergebnisse der Studie zum Einbürgerungsverhalten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge herausgegeben hat. Einer der Hauptgründe, die befragte Ausländer gegen einen Einbürgerungsantrag angeführt haben, ist demnach der Wunsch nach Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit (67 Prozent). Öney: „Offenbar gibt es viele ausländische Bürgerinnen und Bürger, die sich nur deshalb nicht einbürgern lassen wollen, weil sie zugleich ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.“ Das Vorbild vieler anderer Staaten zeige, dass eine doppelte Staatsangehörigkeit keine Probleme bereite, sondern der politischen Teilhabe und damit der Integration dieser Menschen diene.

Quelle:

Ministerium für Integration Baden-Württemberg

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