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Duale Hochschule ist verfassungsgemäß organisiert

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Symbolbild: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)

Die Organisation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig organisiert. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer begrüßte die Entscheidung.

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Organisationsform der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Ich begrüße die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damit wird unsere Auffassung bestätigt, dass der Markenkern der DHBW verfassungskonform ist: Die enge Einbindung der Dualen Partner in den Studien- und Lehrbetrieb und der damit verbundene spezifische Forschungsauftrag der DHBW, wie er im Landeshochschulgesetz formuliert ist. Es ist genau die enge Zusammenarbeit der Hochschule mit ihren dualen Partnern, die die DHBW zu einem beispiellosen Erfolgsmodell macht. Ihre Absolventen sind hoch anerkannt und nachgefragt bei Arbeitgebern. Der innovative Hochschultyp, made in Baden-Württemberg, findet international Beachtung und wird weltweit nachgefragt.“

Die Wissenschaftsministerin, die gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzende der DHBW ist, zeigt sich erleichtert, dass mit dieser Klärung durch das Bundesverfassungsgericht die formulierten Zweifel an der Hochschulförmigkeit der DHBW ausgeräumt sind. „Die DHBW hat ihren festen Platz in unserer differenzierten, vielfältigen Hochschullandschaft – und ist für das Land gerade durch ihr besonderes Profil unverzichtbar,“ so Bauer

Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung zur Organisation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (1 BvR 1586/14) vom 25. März 2020

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