Justizminister Rainer Stickelberger begrüßt den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes der Bundesregierung, der heute (25. März 2015) im Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Entwurf knüpft an eine Initiative Baden-Württembergs an. Bereits im Jahr 2013 hatte sich der Bundesrat für einen Gesetzentwurf Baden-Württembergs ausgesprochen, der die Bestrafung von Spitzensportlern wegen Dopings ermöglichen soll.
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift zentrale Elemente des baden-württembergischen Vorschlags für einen effektiven Kampf gegen das Eigendoping von Spitzensportlern auf“, sagte Justizminister Stickelberger und bezeichnete den Entwurf als „Meilenstein“ im Anti-Doping-Kampf. „Gedopte Spitzensportler verstoßen nicht nur gegen die sportlichen Regeln der Fairness. Sie manipulieren den wirtschaftlichen Wettbewerb und betrügen die sauberen, ungedopten Sportler um Preisgelder und attraktive Sponsorenverträge“, so der Minister.
„Meilenstein im Anti-Doping-Kampf“
Stickelberger wies darauf hin, dass Baden-Württemberg bereits im April 2012 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten eingerichtet hat. Die in Freiburg ansässige Behörde bündelt nicht nur rechtliche, sondern auch pharmakologische Fachkompetenz und pflegt einen engen Austausch mit Sportverbänden, Nationaler Anti-Doping-Agentur, Polizei, Zoll und Bundeskriminalamt. Insgesamt 1.440 Ermittlungsverfahren gegen konkrete Personen hat die hochspezialisierte Einrichtung seit ihrer Gründung bis Ende 2014 geführt. 1.207 Verfahren konnten in dieser Zeit abgeschlossen werden, in 266 Fällen wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe beantragt. Weitere Verfahren wurden teils gegen eine Geldauflage eingestellt, einige auch an andere Staatsanwaltschaften außerhalb Baden-Württembergs abgegeben. „Mit dem neuen Anti-Doping-Gesetz wird unsere Schwerpunktstaatsanwaltschaft noch besser in der Lage sein, die international vernetzt agierenden Täter zu verfolgen“, sagte Justizminister Stickelberger.
Weitere Informationen zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Freiburg:
Zum 1. April 2012 wurde die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten bei der Staatsanwaltschaft Freiburg eingerichtet. Organisatorisch ist sie in die Abteilung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität eingegliedert, die von einem Oberstaatsanwalt geleitet wird. Insgesamt drei Staatsanwälte verfolgen von dort aus zentral für ganz Baden-Württemberg strafbare Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, soweit sie die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Berufs-, Amateur- und Freizeitsportbereich betreffen. Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sind davon ausgenommen. Sie sollen weiterhin am jeweiligen Wohnort der Betroffenen geführt werden. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Freiburg ist die zweite dieser Art bundesweit. In Bayern gibt es seit 2009 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten.