Der Bundesrat hat auf Initiative Baden-Württembergs wirksame Regelungen gefordert, um gegen gefährliche Laserprodukte vorgehen zu können. Darunter fallen auch so genannte Laserpointer, die immer wieder als Blendwaffen gegen Piloten, Lokführer oder Polizisten missbraucht werden. Allein für das Jahr 2014 berichten die Medien von rund 300 solcher Angriffe allein auf Piloten.
Wer von einem Laserpointer geblendet wird, muss mit schweren Augenverletzungen bis zum Erblinden rechnen, dazu kommt das hohe Unfallrisiko, wenn Fahrer oder Piloten geblendet werden.
Der Bundesrat hat deshalb mit seinem Beschluss die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. „Die Bundesregierung soll sich für eine europarechtliche Regelung stark machen, um den Vertrieb gefährlicher Laserpointer oder anderer Laserprodukte wirksam eindämmen zu können. Und bis Europa so weit ist, benötigen wir eine nationale Übergangsregelung“, erklärte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller.
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder wüssten, welche Produkte gefährlich seien, führte der Untersteller weiter aus. Nämlich die mit einer Leistungsstärke von mehr als einem Milliwatt, diesen Wert gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vor. Was fehle seien rechtlich verbindliche Grenzwerte für Laserprodukte, die den Behörden auch ein Eingreifen bei Verstößen gegen die Produktsicherheit erlaube.
Franz Untersteller: „Unsere Marktüberwachung findet immer wieder Produkte mit mehr als 25 und sogar bis zu 100 Milliwatt Leistungsstärke. Das sind in der Hauptsache Produkte aus dem europäischen Ausland, die über das Internet vertrieben werden. Ohne rechtlich verbindliche Grenzwerte können wir diese Produkte nicht aus dem Verkehr ziehen. Und wir können auch nicht gegen die Händler vorgehen.“