Der Bundesrat befasst sich heute mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger begrüßte, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf eine Regelung vorlege. Denn bislang würden die Fälle der anonymen Geburt oder Kindesabgabe in einer rechtlichen Grauzone erfolgen. „Eine eindeutige gesetzliche Regelung ist dringend notwendig, um allen Beteiligten Handlungssicherheit zu geben“, sagte er: „Das hilft den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kliniken, der Jugendämter und der Beratungsstellen, vor allem kommt es aber den Müttern und Kindern zugute.“
Nach dem Gesetzentwurf haben Schwangere, die trotz vorangegangener Beratung ihre Namen bei der Geburt nicht nennen wollen und keine Möglichkeit sehen, das Kind bei sich zu behalten, die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. Das bedeutet, dass die Daten der Schwangeren bei einer Beratungsstelle zwar aufgenommen werden. Bei der Geburt im Krankenhaus gibt die Schwangere dann jedoch ein vereinbartes Pseudonym an, ihre persönlichen Daten bleiben unerwähnt. Das Kind kommt in eine Adoptionspflegefamilie. Ab dem 16. Geburtstag hat es das Recht, die Identität der Mutter zu erfahren. Sollte diese der Weitergabe ihrer Daten widersprechen, muss ein Familiengericht entscheiden.