Naturschutz

Baden-Württemberg will Spitzenposition beim Grünland erhalten

„Mit dem Erhalt unseres Grünlands übernehmen wir Verantwortung für die natürlichen CO2-Speicher in den Grünlandböden: Jedes Gramm Kohlenstoff, das im Boden bleibt, verstärkt nicht als Kohlendioxid den Treibhaus-Effekt. Am besten ist das Kohlendioxid, das gar nicht erst freigesetzt wird“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, bei der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes im Landtag in Stuttgart.
 
Bonde verwies darauf, dass die derzeit im südafrikanischen Durban tagende Weltklimakonferenz am Egoismus der wohlhabenden Staaten zu scheitern drohe: „Dabei haben wir es in der Hand, wir Menschen in den Industriestaaten. Wir müssen den Klimawandel bremsen - und zwar hier und sofort, damit auch unsere Kinder und deren Kinder auf diesem wunderbaren Planeten leben können“, so der Minister weiter. Mit dem zunächst bis Ende 2015 befristeten Grünlandumbruchverbot trage die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg ganz konkret zum Klimaschutz bei - zupackend, schnell und ohne internationale Abkommen. Bonde: „Baden-Württemberg nimmt unter den Flächenstaaten beim Grünlanderhalt derzeit eine Spitzenposition ein - und das soll auch so bleiben.“
 
Aufgrund der guten Ertragslage im Ackerbau bestehe aber eine reale Gefahr, dass Wiesen und Weiden in erheblichem Maße in Ackerland umgewandelt würden, führte Bonde vor dem Landtag weiter aus. Auch die Europäische Union plane für die anstehende Förderperiode ab 2014 im Rahmen des „Greenings“ der Gemeinsamen Agrarpolitik ein Grünlandumbruchverbot. Bis diese Maßnahmen auf europäischer Ebene griffen, sei das befristete Verbot der Umwandlung von Dauergrünland im Land unvermeidbar, so der Minister für Ländlichen Raum. „Wir wollen den Grünlandschutz aber mit der Landwirtschaft gestalten und nicht gegen sie“, betonte Bonde und hob hervor, dass die Bäuerinnen und Bauern im Land bereits heute mit Agrarumweltmaßnahmen in vielfältiger Weise zum Erhalt der natürlichen Ressourcen, zum Schutz von Boden, Wasser und Luft beitragen.
 
Grundlegende fachliche und rechtliche Bedenken gegen das Grünlandumbruchverbot hätten in einer konstruktiven Diskussion im Ausschuss Ländlicher Raum und Verbraucherschutz ausgeräumt werden können, berichtete der Minister: „Die im Gesetzentwurf enthaltenen Ausnahme- und Übergangsregelungen vermeiden unverhältnismäßige Belastungen der Eigentümer“, so Bonde. Sie ermöglichten auch eine flexible Handhabung des Umwandlungsverbots für Dauergrünland. „Die unbürokratische Bagatellregelegung bringt den Landwirten zudem eine weitere Entlastung“, sagte der Minister abschließend. Das Grünlandumbruchverbot greife erst ab einer Fläche von 0,2 Hektar.
 
Weitere Informationen zum Thema Landwirtschaft finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de .

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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