Europa

Ausschuss der Regionen diskutiert über Zukunft der EU

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Karl-Heinz Lambertz (l.) , Präsident des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union (links), und Minister Guido Wolf (r.) (Foto: © Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg)

Bei einer Diskussion im Europäischen Ausschuss der Regionen über die Zukunft der Europäischen Union hat Europaminister Guido Wolf dafür geworben, die Aufgabenverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten zu überdenken. Maßstab müsse dabei der Subsidiaritätsgrundsatz sein.

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) diskutiert im Rahmen seiner ersten Plenartagung in diesem Jahr mit dem Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans und dem portugiesischen Ministerpräsident Antonio Costa über die Zukunft der Europäischen Union.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf brachte als Vertreter des Landes die Positionen Baden-Württembergs in die Diskussionen ein. Bei einer Begegnung mit Mitgliedern des AdR-Präsidiums warb er dafür, die Aufgabenverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten in die Zukunftsdebatte einzubeziehen. Hierfür biete die von der Kommission ins Leben gerufene Task-Force Subsidiarität eine große Chance.

Maßstab muss dabei der Subsidiaritätsgrundsatz sein

Europaminister Guido Wolf sagte in Brüssel: „Die Europäische Union zukunftsfähig zu machen, heißt, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Wir müssen die Aufgabenverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten überdenken. Maßstab muss dabei der Subsidiaritätsgrundsatz sein, der in der Praxis nicht immer ausreichend beachtet wird.“

Zuvor hatte Minister Wolf in einem Gespräch mit dem Generalsekretär des AdR, Jiri Burianek, über die Beiträge der Regionen und Kommunen für die Zukunftsdebatte beraten und zugleich die Positionen des Landes abgesteckt. Bereits am gestrigen Dienstag hatte das Landeskabinett in Brüssel getagt und die Positionen des Landes bei den Verhandlungen um den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (MFR) ab dem Jahr 2020 festgelegt.

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