Dating-Portale haben zumindest aus Datenschutzsicht noch Nachholbedarf – das ist das Ergebnis einer koordinierten Datenschutzprüfung mehrerer Bundesländer bei Partner-Vermittlungsportalen in Deutschland. Nutzer sollten vor allem mit Bedacht über die Preisgabe von intimsten Angaben über die eigenen Lebensverhältnisse entscheiden. Wer heute die Liebe des Lebens im Internet sucht, vergisst leider recht schnell das Thema Datenschutz.
Zusammen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden von Berlin und Hamburg sowie dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Betreiber von Dating-Portalen einer datenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Von den bundesweit insgesamt 21 zur Prüfung ausgewählten Portalen fielen drei Plattformen, die sowohl regional als auch deutschlandweit Partnervorschläge anbieten, in den Fokus der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde. Erstmals haben unabhängige deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden über die Ländergrenzen hinweg ein gemeinsames Prüfkonzept erstellt, die Prüfung koordiniert durchgeführt und die Prüfergebnisse einheitlich ausgewertet.
Dating-Portale werden für ganz unterschiedliche Zielgruppen und Interessen angeboten. So findet man in Deutschland beispielsweise Portale für Akademiker, für Homosexuelle, für bestimmte Altersgruppen (z. B. über 50 Jahre), für Menschen auf der Suche nach erotischen Abenteuern oder auch für etwas ältere Damen, die gerne nach jüngere Herren suchen. Bei all diesen Portalen ist durchgängig festzustellen, dass Nutzer nach ihrer Einladung und Registrierung animiert werden, auch höchst sensible und intime Informationen preiszugeben, die sie im realen Leben wahrscheinlich nie oder erst im Rahmen einer vertrauensvollen Partnerschaft preisgeben würden. Teilweise werden Nutzer sogar aufgefordert, bis zu 70 Angaben zur eigenen Person und der Partnervorstellung zu machen, wie z. B. Rauch- und Trinkgewohnheiten, Gewicht, Religionspraxis, Fitnesslevel und erotische Vorlieben. Aus Sicht der Datenschutzbehörden ging es deshalb bei dieser Prüfung im Wesentlichen darum zu erkennen, welche Daten abgefragt werden, wie mit diesen Daten im Portal umgegangen wird und insbesondere festzustellen, welche Maßnahmen der Datensicherheit von den Betreibern ergriffen werden, um Datenpannen zu verhindern und die Daten der Nutzer bestmöglich zu schützen.
Aus baden-württembergischer Sicht lässt sich zusammenfassend sagen, dass bei keinem Portal gravierende Mängel gefunden wurden, die den Landesbeauftragten veranlasst hätten, den Betrieb zu untersagen. Soweit Mängel festgestellt wurden, werden die betreffenden Portalbetreiber nun entsprechend darüber informiert und aufgefordert, diese unverzüglich zu beheben – sofern sie diese Mängel im Prüfungsverfahren nicht selbst schon erkannt und behoben haben.
Nicht nur unter dem Gesichtspunkt des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Datensparsamkeit mögen Nutzer sich gezielt überlegen, welche und wie viele Informationen sie auf Dating-Portale einstellen. Es gibt schließlich keine Garantie dafür, dass das Finden eines geeigneten Partners zwangsläufig von der Menge der eingegebenen Daten abhängt. Man muss sich insbesondere auch bewusst machen, dass die vorgeschlagenen Partner alle Informationen kennen, die man über sich auf dem Portal eingestellt hat. Bei einem Treffen in der realen Welt kann es dann sein, dass der potentielle Partner unweigerlich prüft, ob die gemachten Angaben zur eigenen Person wirklich umfänglich zutreffen oder ob bereits im Portal bei dem ein oder anderem Datum geflunkert wurde.
Quelle:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz