Viele Gebäude, die jetzt zur Sanierung anstehen, sind unter Umständen mit Asbest belastet. Asbesthaltige Materialien wurden nicht nur in der Asbest-Hochzeit in den 1960er und 1970er Jahren, sondern bis in die 1990er Jahre verbaut. Mit dem Faltblatt „Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr” informiert die Landesregierung über den Umgang mit dem krebserregenden Stoff.
„Jeder kennt Asbest und weiß um das Krebsrisiko, das davon ausgeht. Aber die wenigsten machen sich klar, dass asbesthaltige Materialien bis in die 1990er Jahre hinein verbaut wurden und bis heute in zahlreichen Gebäuden stecken“, warnte Umweltminister Franz Untersteller bei der Vorstellung eines informativen Faltblatts des Umweltministeriums. „Viele ältere Gebäude, besonders auch aus der Asbest-Hochzeit in den 1960er und 1970er Jahren, stehen aktuell vor einer Sanierung. Es ist wichtig, dabei das Asbestrisiko zu bedenken und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Mit unserem Faltblatt ‚Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr‘ wollen wir dafür sensibilisieren.“
Asbest kann in vielen Baumaterialien stecken
Das Faltblatt zeigt auf, in welchen Bauprodukten asbesthaltige Materialien enthalten sein können – beispielsweise in Dichtungen, Fußbodenbelägen und Dachplatten, aber auch in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – und sie gibt Tipps, wie Handwerkerinnen und Handwerker oder Heimwerkerinnen und Heimwerker sachgemäß damit umgehen sollten. „Nicht jedes asbesthaltige Produkt an sich ist gefährlich. Es kommt darauf an, wie das Asbest gebunden und verbaut wurde. In jedem Fall gilt es, beim Renovieren und Sanieren zu vermeiden, dass Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden. Da liegt das Risiko“, erläuterte Untersteller.
Ein Problem bestehe darin, dass asbesthaltige Materialien optisch meist nicht zu erkennen seien. Es lägen auch keine detaillierten Angaben zur Verbreitung von Asbest in Bauprodukten vor. „Ein sicherer Nachweis von Asbestfasern ist daher meist nur durch eine Probenanalyse möglich“, sagte der Umweltminister. „Nur damit lässt sich eine Gefährdung durch die unwissentliche Freisetzung der krebserzeugenden Asbestfasern vermeiden.“
Wird Asbest in Gebäuden nachgewiesen, müssen die Arbeiten so durchgeführt werden, dass insbesondere die Beschäftigten und andere Personen nicht gefährdet werden. Umweltminister Franz Untersteller: „Ich kann nur empfehlen, bei umfangreichen Arbeiten eine Fachfirma zu beauftragen, die die rechtlichen Regelungen bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien und die erforderlichen Schutzmaßnahmen kennt und einhält.“
Nationaler Asbestdialog
Auf Bundesebene wurde in diesem Jahr der Nationale Asbestdialog vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) initiiert.
Das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich, neben circa 140 weiteren Verbänden und Institutionen, an der Diskussion beteiligt.
Ziel des Nationalen Asbestdialogs ist, gemeinsam mit allen am Bauprozess Beteiligten Lösungen für den künftigen Umgang mit Asbest zu erarbeiten. Neben Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind hierbei auch bau-, abfall- und umweltrechtliche Aspekte zu beachten.
Wichtige Themen sind unter anderem die Sensibilisierung aller Beteiligten für das Thema Asbestaltlasten im Baubestand, die sichere Durchführung von Arbeiten an asbesthaltigen Baumaterialien in Gebäuden und Vorschläge zur Anpassung der rechtlichen Regelungen zu Tätigkeiten mit Asbest.
Die Ergebnisse des Nationalen Asbestdialogs sollen in einem vorläufigen Maßnahmenpaket zusammengefasst werden, das im Herbst 2017 veröffentlicht werden soll.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Nationaler Asbestdialog
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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Asbest beim Bauen im Bestand