Bildung

76 Anträge für neue Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2015/2016

Zwei Schüler bei einer Stillarbeit im Unterricht (Bild: © Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW)

Die Erfolgsgeschichte der Gemeinschaftsschule geht weiter: 76 Schulen wollen vom Schuljahr 2015/16 an Gemeinschaftsschule werden. Damit wird die Zahl der Gemeinschaftsschulen auch im übernächsten Schuljahr weiter stark anwachsen. Über die Anträge soll bis Anfang 2015 entschieden werden.

Trotz einer deutlichen verkürzten Anmeldefrist um vier Monate haben die Schulträger für 76 Schulen einen Antrag gestellt, in ihrer Kommune ab dem Schuljahr 2015/2016 eine Gemeinschaftsschule einzurichten. Zudem haben weitere Kommunen mitgeteilt, wegen der Verkürzung mit ihrem Antrag auf das kommende Jahr auszuweichen. Damit wird die Zahl der öffentlichen Gemeinschaftsschulen auch im übernächsten Schuljahr weiter stark anwachsen. „Die Kommunen im Land unterstreichen mit der Vielzahl ihrer Anträge, dass sie der hohen Qualität der Gemeinschaftsschulen vertrauen und einen flächendeckenden Ausbau wollen. Die vielen überaus positiven Rückmeldungen von Eltern und Lehrern aus Gemeinschaftsschulen machen deutlich, wie sehr die Schülerinnen und Schüler von der neuen Schulart profitieren“, erklärt Kultusminister Andreas Stoch.

Die bis 1. Juni eingereichten Anträge sollen bis Anfang 2015 entschieden werden. Das Kultusministerium will den Kommunen damit ausreichend Zeit geben, um die Anträge zusammen mit der Schulverwaltung im Rahmen der regionalen Schulentwicklung zu besprechen und sich darüber zu verständigen. Ziel des Dialogs muss sein, auch in ländlichen Regionen in zumutbarer und erreichbarer Nähe jeden Schulabschluss absolvieren zu können. Allerdings musste die Antragsfrist von 1. Oktober auf 1. Juni vorgezogen werden, wodurch die Schulträger vier Monate weniger Zeit für die Antragsstellung hatten.

Visitationen sind Garant für Qualität

Alle Anträge der Kommunen basieren auf der jeweiligen Zustimmung der Schulkonferenzen. Damit ist gewährleistet, dass Lehrkräfte und Eltern den Unterricht nach den Konzepten der Gemeinschaftsschule gestalten wollen. Ein Antrag muss dabei von einem qualitätsvollen pädagogischen Konzept untermauert sein, das einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen wird. Das Interesse einer Kommune, ihren Schulstandort zu behalten, ist für einen Antrag nicht ausreichend. Bei dem pädagogischen Konzept geht es darum, inwieweit Erfahrungen etwa mit Ganztagsunterricht oder Inklusion sowie mit individualisierten und kooperativen Lernformen vorliegen. Ein Team aus Schulräten verschiedener Staatlicher Schulämter, Vertretern des zuständigen Regierungspräsidiums und externen Experten – darunter etwa Schulleiter von Gemeinschaftsschulen – bewertet durch Visitationen an den Schulen, wie das Konzept umgesetzt werden soll. „Die Visitationen sind ein Garant für die Qualität der Gemeinschaftsschule, die als einzige Schulart einer solchen Kontrolle unterliegt“, betont der Minister.

Voraussetzung für eine Genehmigung ist auch, dass für die Schule langfristig mindestens 40 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsstufe prognostiziert werden. Ein weiteres Kriterium ist, ob die baulichen und sächlichen Voraussetzungen vorhanden sind oder geschaffen werden können, etwa zur Umsetzung der Selbstlernphasen oder des Ganztagsunterrichts.

Die Anträge sind unterschiedlich verteilt. Aus dem Regierungsbezirk Stuttgart gab es 29 Anträge, aus Karlsruhe 19, aus Freiburg 18 und aus dem Regierungsbezirk Tübingen 10. Zudem hat ein privater Schulträger die Einrichtung beim Regierungsbezirk Freiburg beantragt. Auch bei den Realschulen gibt es neuen Zuspruch: Drei Schulträger haben die Möglichkeit genutzt, die Gemeinschaftsschule im Schulverbund mit einer Realschule zu beantragen. In acht Fällen geht es darum, Realschulen aufzuheben und eine Gemeinschaftsschule einzurichten. Die zunehmende Heterogenität unter ihren Schülern veranlasst die Realschulen insgesamt mehr und mehr, pädagogisch neue Wege zu gehen. Eine Reihe von ihnen hat den binnendifferenzierten Unterricht der Gemeinschaftsschule aufgegriffen, um die einzelnen Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Lerngruppe fördern zu können.

Fast jeder dritte Antrag aus Kommune mit CDU-Bürgermeister

Wie in den bisherigen drei Tranchen macht sich die Attraktivität der Gemeinschaftsschulen erneut parteiübergreifend bemerkbar: 23 der 76 Anträge kommen aus Kommunen mit CDU-Bürgermeistern. „Viele Eltern, Lehrer und Kommunalpolitiker ziehen bei ihrem Wunsch nach einer Gemeinschaftsschule an einem Strang und ignorieren die rein parteipolitisch motivierten Angriffe aus der Stuttgarter CDU-Zentrale. Sie können damit den Kindern ihrer Kommune und ihrer Region ein pädagogisches Angebot machen, das auch die Chance auf einen Abschluss in allen drei Schularten an ihrer Schule beinhaltet“, erklärt der Minister.

Während sich diese Schulen auf den Weg machen, kommen die ersten Gemeinschaftsschulen im nächsten Schuljahr bereits in die siebte Klassenstufe. Damit steht die Schule vor der Wahl, welches Profilfach sie ab der achten Klassenstufe anbietet. Das Profilfach, das es außer an den Gemeinschaftsschulen nur an den Gymnasien gibt, dient der Vertiefung im musischen, künstlerischen oder sportlichen Bereich oder in den Naturwissenschaften oder der dritten Fremdsprache.

Hintergrundinformationen


Der Start öffentlicher Gemeinschaftsschulen:

1. Tranche Schuljahr 2012/2013: 41
2. Tranche Schuljahr 2013/2014: 87
3. Tranche Schuljahr 2014/2015: 81

Gesamt: 209

Die Genehmigungen privater Gemeinschaftsschulen:

Insgesamt: 4

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