Ländlicher Raum

60,4 Millionen Euro Strukturförderung für den Ländlichen Raum

Blick von Bürg nach Winnenden und Waiblingen (Bild: Flickr.com/Schub@ (CC BY-NC-SA))

Das Land unterstützt die Strukturentwicklung im Ländlichen Raum in Jahr 2014 mit insgesamt 60,4 Millionen Euro über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). 342 Gemeinden werden für 704 Projekte Fördermittel aus dem ELR erhalten.

„Grün-Rote Politik verfolgt das Ziel, den Ländlichen Raum als Lebens- und Wirtschaftsraum zukunftsfähig zu machen. Daher haben wir das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum als zentrales Förderprogramm für den Ländlichen Raum auf mehr Nachhaltigkeit ausgerichtet. Wir treiben damit aktiv die ökologische und soziale Modernisierung voran, stärken die Wirtschaftskraft des Landes in der Fläche und steigern so die Lebensqualität der Menschen vor Ort“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, bei der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2014 in Stuttgart.

Das Land unterstützt die Strukturentwicklung im Ländlichen Raum in Jahr 2014 mit insgesamt 60,4 Millionen Euro über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). 342 Gemeinden werden für 704 Projekte Fördermittel aus dem ELR erhalten. Wie in den Vorjahren war auch in diesem Jahr das Förderprogramm stark überzeichnet: „Insgesamt haben 457 Gemeinden Förderanträge gestellt. Dies zeigt, welche Bedeutung dieses Förderprogramm für unsere Gemeinden im Ländlichen Raum hat“, erklärte Bonde.

Priorität Innenentwicklung

Das ELR bietet unseren Kommunen im Ländlichen Raum mit seinen Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen ein umfassendes Angebot zur Strukturverbesserung. Es unterstützt die kommunale Daseinsvorsorge und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit, um so auch den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. „Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch konzentriert sich die Förderung auf die Innenentwicklung der Gemeinden. Neben der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen liegt der Schwerpunkt der Förderung bei der Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Bausubstanz. Im Förderschwerpunkt Wohnen erhalten daher Umnutzungen eine deutlich höhere Priorität als Modernisierungen“, so Bonde. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte. Die Förderung im Förderschwerpunkt Wohnen ist in der Regel auf Vorhaben in der historischen Ortslage beschränkt.

Ländlicher Raum kann sich auf Grün-Rot verlassen

Bonde warb für eine nachhaltige finanzielle Unterstützung des Ländlichen Raums. „Auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel der strukturellen Nullverschuldung ab 2020 müssen wir uns angesichts der großen Herausforderungen für den Ländlichen Raum gemeinsam darauf konzentrieren die Wettbewerbsfähigkeit des Ländlichen Raumes zu erhalten und seine Standortqualitäten zu sichern“, sagte Bonde. Der Ländliche Raum könne sich auf grün-rote Strukturpolitik verlassen. „Unter Grün-Rot kann der Ländliche Raum dieses Jahr mit 60,4 Millionen Euro Strukturfördermitteln rechnen. Das ist deutlich mehr als im Jahr 2010, als die Fördersumme 47,9 Millionen Euro betragen hatte. Das zeigt: Grün-Rot ist gut für den Ländlichen Raum“, so Bonde.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das ELR ist ein kommunales Entwicklungsprogramm zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. Diesem integrierten Förderansatz entsprechend werden Projekte in den Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen unterstützt. Mit dem ELR soll die innerörtliche Entwicklung gestärkt werden, damit die Ortskerne attraktiv bleiben und neuer Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden werden kann. Fördervoraussetzung ist ein örtliches Entwicklungskonzept, in dem die strukturelle Ausgangssituation, Ziele und Maßnahmen zum Erreichen der Ziele dargestellt sind. Es werden kommunale, privat-gewerbliche und private Projekte gefördert.

Bei den Unternehmensförderungen handelt es sich meist um Investitionen in die Erweiterung von mittelständischen Unternehmen. In den Genuss von Fördermitteln kommen Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Der Regelfördersatz beträgt zehn Prozent, der maximale Zuschuss 200.000 Euro pro Projekt.

Bei den privaten Wohnbauprojekten handelt es sich vor allem um die Umnutzung von leer stehenden Gebäuden zu Wohnraum oder die Modernisierung oder den Neubau von Wohnungen in Baulücken. Weil die Umnutzung von Gebäuden Flächen spart und das traditionelle Ortsbild stärker erhält als die Modernisierung oder der Neubau von Wohnungen, werden Umnutzungsvorhaben mit bis zu 40.000 Euro pro Wohnung doppelt so hoch gefördert wie Modernisierungen oder Neubauten.

Bei den kommunalen Maßnahmen überwiegen Projekte zur Verbesserung des Wohnumfeldes, beispielsweise durch die Neugestaltung eines Dorfplatzes durch Begrünungsmaßnahmen und neue Sitzgelegenheiten oder die Integration eines Baches in den Ort, damit dieser für die Menschen erlebbarer wird.

Das ELR ist ein Wettbewerbsprogramm. Die Auswahl der geförderten Orte und Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlverfahren. Auf der unteren Ebene sind die Landratsämter und auf der mittleren Verwaltungsebene die Regierungspräsidien beteiligt. Ein wichtiger Aspekt für die Aufnahme von Projekten ist ihr erwartbarer Beitrag zur Strukturverbesserung eines Ortes. Je schwerwiegender die strukturellen Mängel in einem Ort sind, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Programmaufnahme.

Die Anträge werden von den Gemeinden beim Landratsamt eingereicht. Dabei sind die strukturelle Ausgangslage, die Ziele der kommunalen Entwicklung und die beabsichtigten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele darzustellen. Nach einer Vorabstimmung mit Regierungspräsidien und Landratsämtern werden die Programmentscheidungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz getroffen.

69 Prozent der Landesfläche gehört zum Ländlichen Raum. In ihm leben 34 Prozent der Baden-Württemberger. Dies spiegelt sich in der Mittelverteilung wieder: 84 Prozent oder knapp 42 Millionen Euro der diesjährigen Programmentscheidung fließen in Projekte im ländlichen Raum. Die restlichen acht Millionen Euro fließen in ländlich geprägte Orte im Verdichtungsraum oder in die Randzonen um die Verdichtungsräume nach den Kategorien des Landesentwicklungsplans.

In den Strukturfördermitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum der letzten Förderperiode 2007-2013 waren sowohl reine Landesmittel enthalten als auch durch das Land kofinanzierte EU-Mittel des Förderprogramms „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (RWB-EFRE).

Die Strukturförderung RWB-EFRE wurde seit der neuen Förderperiode 2014-2020 abgelöst durch das ebenfalls aus Mitteln des EFRE finanzierte Programm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Als Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum spricht „Spitze auf dem Land“ kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind.

Mittelverteilung nach Kreisen

  • Alb-Donau-Kreis 1.707.680 Euro
  • Baden-Baden 330.280 Euro
  • Biberach 1.599.460 Euro
  • Böblingen 61.280 Euro
  • Bodenseekreis 872.040 Euro
  • Breisgau-Hochschwarzwald 1.347.965 Euro
  • Calw 2.618.880 Euro
  • Emmendingen 718.405 Euro
  • Enzkreis 70.250 Euro
  • Freudenstadt 907.340 Euro
  • Göppingen 1.513.357 Euro
  • Heidenheim 1.119.710 Euro
  • Heilbronn 1.931.470 Euro
  • Hohenlohekreis 2.048.995 Euro
  • Karlsruhe 808.535 Euro
  • Konstanz 372.060 Euro
  • Lörrach 1.133.330 Euro
  • Ludwigsburg 378.960 Euro
  • Main-Tauber-Kreis 3.419.870 Euro
  • Neckar-Odenwald-Kreis 1.906.320 Euro
  • Ortenaukreis 2.450.320 Euro
  • Ostalbkreis 3.828.680 Euro
  • Rastatt 722.480 Euro
  • Ravensburg 1.426.540 Euro
  • Rems-Murr-Kreis 817.300 Euro
  • Reutlingen 1.232.530 Euro
  • Rhein-Neckar-Kreis 439.330 Euro
  • Rottweil 1.715.910 Euro
  • Schwäbisch Hall 2.822.520 Euro
  • Schwarzwald-Baar-Kreis 1.040.615 Euro
  • Sigmaringen 3.059.550 Euro
  • Tübingen 757.390 Euro
  • Tuttlingen 1.401.685 Euro
  • Waldshut 1.063.380 Euro
  • Zollernalbkreis 2.792.990 Euro

Die Programmentscheidung aus reinen Landesmitteln beläuft sich somit für 2014 auf 50,4 Millionen Euro, durch die zusätzlichen Mittel für das Programm „Spitze auf dem Land“ (in der letzten Förderperiode: RWB-EFRE) ergibt sich die Fördersumme von insgesamt 60,4 Millionen Euro für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.

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