Mit dem geplanten neuen Bildungszeitgesetz setzt die Landesregierung Maßstäbe für gute Arbeit, lebenslanges Lernen und für die Fachkräftesicherung. „Berufliche Weiterbildung ist entscheidend für die Stärke unseres Standorts“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.
Das heute von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Bildungszeitgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Anspruch erhalten, sich an fünf Tagen im Jahr von ihrem Arbeitgeber zur Weiterbildung freistellen zu lassen.
„Wir haben mit diesem Gesetzentwurf bewusst einen Schwerpunkt und auch einen Vorrang für die berufliche Weiterbildung aufgenommen und deshalb knüpfen wir an die Tradition des lebenslangen Lernens in Baden-Württemberg an und entwickeln sie zeitgemäß weiter“, machte Minister Schmid deutlich. Durch die Einschränkung des Geltungsbereichs sorgt die Landesregierung dafür, dass nicht jede beliebige Weiterbildung durch einen Freistellungsanspruch gefördert wird. „Wir wollen besonders die Bereiche stärken, die den sozialen Zusammenhalt und eine funktionierende Gesellschaft fördern“, so Schmid.