Pflege

Zusätzliche Mittel für den Ausbau der Kurzzeitpflege

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Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.

Das Land hat im vergangenen Jahr Angebote der Kurzzeitpflege mit insgesamt 7,6 Millionen Euro gefördert. Aufgrund der hohen Nachfrage sollen in den kommenden zwei Jahren zusätzlich rund zwei Millionen Euro in den Ausbau der Kurzzeitpflege fließen.

Um dringend benötigte Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen, hat das Land mit dem Förderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“ im vergangenen Jahr insgesamt 7,6 Millionen Euro bereitgestellt. Wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mitteilte, wurden die Fördermittel bereits komplett abgerufen. Deshalb soll in den kommenden zwei Jahren zusätzliches Geld in Höhe von rund zwei Millionen Euro in den Ausbau der Kurzzeitpflege fließen.

15 Prozent mehr Kurzzeitpflegeplätze im Land

„Die hohe Nachfrage zeigt, wie dringend Angebote der Kurzzeitpflege benötigt werden und wie wichtig es deshalb war, das Programm aufzulegen. In acht Einrichtungen entstehen nun 152 solitäre Kurzzeitpflegeplätze. Wir werden die Zahl damit um 15 Prozent steigern. Durch das Innovationsprogramm Pflege treiben wir den Ausbau weiter voran. Dafür sind im Doppelhaushalt 2020/2021 bereits Haushaltsmittel in Höhe von zwei Millionen Euro eingestellt.“

In der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, häufig nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitation. Auch wenn die häusliche Pflege wegen Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen für eine bestimmte Zeit nicht möglich ist, helfen Angebote der Kurzzeitpflege.

Aktionsbündnis Kurzzeitpflege im Land

Das Sozialministerium hat die Partner der Selbstverwaltung von Kassen, Einrichtungsträgern und Kommunalen Landesverbänden zu einem „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ eingeladen. Die Partner im Aktionsbündnis sind sich einig, dass eine Stärkung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflegeangebote notwendig ist. Dies gilt besonders für aktivierend und rehabilitativ ausgerichtete Angebote, die gerade nach einem Krankenhausaufenthalt die gesundheitliche Situation stabilisieren. Das Förderprogramm richtete sich vorrangig an Einrichtungen, die qualitativ anspruchsvolle therapeutische und rehabilitativ ausgerichtete Konzeptionen in die Praxis umsetzen wollen.

Erster Impuls zur Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur

„Dieses Förderprogramm war nur ein erster Impuls zur Weiterentwicklung der baden-württembergischen Pflegeinfrastruktur“, so Minister Lucha. „Mein Dank geht an die Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeselbstverwaltung für die konstruktive Mitarbeit im Aktionsbündnis. Ich hoffe auch, dass die Rahmenvertragspartner der Selbstverwaltung die Verhandlungen zum Rahmenvertrag Kurzzeitpflege zu einem erfolgreichen Abschluss bringen und eine auskömmliche Finanzierung der Kurzzeitpflege für die Zukunft gesichert wird. Wir werden gemeinsam weiter hart daran arbeiten, dass pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Baden-Württemberg ein erstklassiges und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot an Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen erhalten.“

Sozialministerium: „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“

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