Wohnen

Wohngeldreform tritt am 1. Januar 2020 in Kraft

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Eine Familie sitzt am Frühstückstisch.

Die Wohngeldreform entlastet einkommensschwache Haushalte und gleicht die gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreise aus. Etwa 20.000 zusätzliche Haushalte im Land können Erstantrag stellen.

Anlässlich der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Wohngeldreform sagte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Es ist gut, dass einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten künftig stärker entlastet werden. Durch die in den vergangenen Jahren gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreise, insbesondere in den Ballungsräumen im Land, war die Höhe des Wohngeldes nicht mehr ausreichend und angemessen. Mit der bevorstehenden Erhöhung wird dieser Anstieg nun wieder ausgeglichen“, so die Ministerin. „Mit der Reform wird auch die Reichweite des Wohngeldes erhöht. Das kommt vor allem Familien und Rentnern mit geringem Einkommen zugute. Schätzungsweise können etwa 20.000 zusätzliche Haushalte im Land einen Erstantrag auf Wohngeld stellen.“

Neben der Erhöhung des Leistungsniveaus sollen durch eine Dynamisierung auch künftige Steigerungen der Miet- und Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden. „Wir haben uns wiederholt und nachdrücklich auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass das Wohngeld regelmäßig fortgeschrieben wird. Nicht zuletzt aufgrund unserer Forderungen hat der Bund schließlich die Dynamisierung beschlossen“, so die Ministerin. Künftig wird das Wohngeld automatisch, also ohne dass eine Gesetzesänderung nötig ist, alle zwei Jahre an die jeweilige Entwicklung der Mietpreise und der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst. „So bleibt uns das Wohngeld als leistungsfähiges sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten.“ Das Land leistet hierzu einen erheblichen Beitrag, denn die Hälfte des ausbezahlten Wohngeldes wird aus Landesmitteln finanziert.

Mit der Reform werden auch die Miethöchstbeträge angehoben und eine neue Mietenstufe für Haushalte in Kommunen mit besonders hohem Mietenniveau eingeführt. Den Zuschuss erhalten Haushalte mit geringem Einkommen, die zur Miete oder im eigenen Eigentum wohnen und keine Unterstützung wie zum Beispiel Hartz IV bekommen. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld für einen Zwei-Personen-Haushalt wird beispielsweise von 145 Euro auf 190 Euro im Monat erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent. Menschen mit geringerem Einkommen können bei ihren zuständigen Wohngeldbehörden – je nach Wohnort, die Großen Kreisstädte oder die Landratsämter – einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen.

Service-BW: Wohngeld

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