Der Wissenschaftsrat hat heute (11. Juli) neue Forschungsbauten an den Universitäten Heidelberg und Tübingen für eine Förderung empfohlen. In Heidelberg soll ein materialwissenschaftliches Zentrum ‚Center For Advanced Materials‘, in Tübingen ein neues Forschungsinstitut für Augenheilkunde gebaut werden. Die abschließende Entscheidung trifft die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) im Herbst. Bei einer positiven Entscheidung übernehmen Bund und Land je hälftig die Gesamtkosten von rund 52 Mio. Euro.
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer begrüßte die Empfehlung. „Beide Bauvorhaben betreffen wichtige Forschungsfelder mit überregionaler Bedeutung und guten Perspektiven für die Zukunft. Sie fügen sich ideal in vorhandene Forschungsstrukturen ein. Das unabhängige Votum des Wissenschaftsrates bescheinigt ihnen hohe Qualität. Bei einer positiven Entscheidung der GWK wird das Land seinen Förderbeitrag leisten“.
Das Materialwissenschaftliche Zentrum an der Universität Heidelberg soll der Grundlagenforschung in Organischer Elektronik dienen. Erforscht werden soll der Einsatz von organischen Materialien für elektronische Halbleiter. Das Zentrum soll die Arbeiten des Heidelberger „InnovationLab GmbH“ ergänzen, in dem Forscher aus der Industrie gemeinsam mit Forschern der Universität an Fertigungsprozessen im Bereich der Organischen Elektronik arbeiten. Der Neubau soll auf dem Campus „Im Neuenheimer Feld“ entstehen. Die beantragten Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 25,4 Mio. Euro.
Das Forschungsinstitut für Augenheilkunde an der Universität Tübingen soll als weiterer Baustein des Tübinger Zentrums für Neurosensorik errichtet werden. Ziel ist es, die sogenannte sensorische Forschung an Auge und Ohr zu einem interdisziplinären Zentrum zusammenzuführen. Dabei geht es um neue diagnostische und therapeutische Ansätze für sensorische Erkrankungen bis hin zu neuen medizintechnischen Produkten. Der Neubau soll auf dem Campus „Oberer Schnarrenberg“ in Tübingen entstehen. Die beantragten Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 26,5 Mio. Euro.
Die Summen enthalten jeweils Kosten für Bau, Ersteinrichtung und Großgeräte.
Hinweis für die Redaktionen:
Die Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen ist Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Förderfähig sind nur Vorhaben, die der überregional bedeutsamen Forschung dienen. Dabei ist zunächst eine Begutachtung der von den Ländern eingereichten Anträge durch den Wissenschaftsrat vorgesehen. Auf dieser Basis entscheidet die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) abschließend über die Aufnahme in die Förderung. Der Bund und das jeweilige Sitzland beteiligen sich je zur Hälfte an der Finanzierung.
In der GWK wirken Bund und Länder im Bereich der gemeinsamen Wissenschafts- und Forschungsförderung zusammen. Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Landesregierungen und gibt Empfehlungen zur Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulrechts.
Quelle:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg