Datenschutz

Verbraucherminister Bonde: "Vorschläge und Wünsche der Nutzer blieben ungehört"

Facebook hat vergangenes Wochenende neue Regeln für die Nutzung und den Datenschutz in Kraft gesetzt. Zuvor war eine Mitgliederabstimmung über die von Facebook vorgeschlagenen Richtlinienänderungen an der hohen Beteiligungshürde gescheitert. „Fast jeder dritte Facebook-Nutzer, rund 270 Millionen Menschen, hätten sich an der Abstimmung beteiligen müssen. Mit diesem hohen Quorum hat Facebook von Anfang an einen fairen Abstimmungsprozess verhindert“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Montag in Stuttgart.

Verbraucherunfreundliche Abstimmung

Hinzu komme, dass die Nutzer bei der Abstimmung vom 1. bis 8. Juni nur zwischen den Mitte Mai vorgeschlagenen Änderungen und den bestehenden Richtlinien wählen konnten. „Die Nutzer hatten somit die Wahl zwischen dem größeren und dem kleineren Übel“, kommentierte Bonde. Bereits die alten Datenschutzrichtlinien seien vielfach kritisiert worden und wiesen hinsichtlich Daten- und Verbraucherschutz Defizite auf.

Keine allgemeine Information der Nutzer über die Abstimmung

Die Abstimmung, für deren Verbindlichkeit eine hohe Beteiligung vorausgesetzt wurde, war lediglich über die Seite Facebook Site Governance aufrufbar. Diese Seite wird für Nutzer erst sichtbar, wenn sie auf „Gefällt mir“ klicken. Dennoch hatten rund 342.000 Nutzer, die Fan dieser Seite sind, abgestimmt. Viele von ihnen hatten die von Facebook vorgeschlagenen Regeln kommentiert und eigene Vorschläge eingebracht. Diese wurden in der Abstimmung allerdings nicht berücksichtigt. „Eigene Vorschläge der Nutzer waren scheinbar nicht erwünscht. Ich vermisse eine offene Diskussion mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern“, erklärte Bonde dazu.

Zurückhaltung bei persönlichen Daten

Die nun in Kraft getretene Datenschutzrichtlinie sieht unter anderem vor, dass einige Informationen länger als bisher gespeichert werden können. In der neuen Richtlinie des sozialen Netzwerkes steht: „Wir werden Daten so lange einbehalten, wie dies erforderlich ist, um den Nutzern und anderen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Diese umfassendere Verpflichtung gilt für alle Daten, die wir über Dich sammeln und erhalten, einschließlich Informationen von Werbetreibenden."

Mit der neuen Richtlinie gibt Facebook außerdem bekannt, dass Name, Geschlecht sowie Profil- und Titelfotos immer öffentlich verfügbar sind. Einzige Alternative hierzu wäre die Löschung des Profils. „Dies hat nichts mit ausreichendem Schutz von privaten Nutzerdaten zu tun. Facebook muss aktiv die Zustimmung der Nutzer einholen und diese nicht vor vollendete Tatsachen stellen. Davon ist Facebook aber noch weit entfernt", sagte Verbraucherminister Bonde.

Angesichts der Tatsache, dass Facebook persönliche Daten so lange speichern will, wie dies erforderlich sei, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sparsam und überlegt mit ihren persönlichen Daten umgehen. "Datensparsamkeit ist das Gebot der Stunde,“ erklärte Bonde. Außerdem sei wichtig, Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von sozialen Netzwerken zu beobachten und regelmäßig die Privatsphäre-Einstellungen zu überprüfen. „Dennoch kann die Verantwortung, ihre Daten zu schützen nicht allein bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern liegen. Ich kann Facebook nur dazu auffordern, sich an die europäische Datenschutzrichtlinie zu halten“, so Bonde weiter.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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