Ländlicher Raum

Über 100 Millionen Euro für Projekte im Ländlichen Raum

Das Land fördert in diesem Jahr 1.392 Projekte im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit 100,4 Millionen Euro. Das Programm setzt nachhaltige Impulse und leistet einen wichtigen Beitrag zum Engagement der Landesregierung für den Klimaschutz.

„Die jährliche Programmentscheidung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) stärkt auch in diesem Jahr mit zahlreichen Projekten die strukturelle Entwicklung unseres Ländlichen Raums in Baden-Württemberg. So haben wir 476 Gemeinden des Landes mit 1.392 Projekten (PDF) in die Programmentscheidung 2023 aufgenommen. Mit einem Fördervolumen von insgesamt 100,4 Millionen Euro können vielfältige Projekte und wichtige Impulse für einen starken Ländlichen Raum umgesetzt werden. Die aufgenommenen Projektträger werden umgehend unterrichtet und können dann sofort mit ihren Vorhaben beginnen. Wir wollen den Antragstellern so ermöglichen, dass sie ihre Projekte zügig umsetzen können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 24. Februar 2023 anlässlich der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2023 in Stuttgart.

Mit den im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum geförderten Projekten entsteht beispielsweise aus Scheunen zeitgemäßer Wohnraum, leerstehende Gebäude verwandeln sich in Cafés und Unternehmen können die beengten oder nicht mehr zeitgemäßen Platzverhältnisse zu zukunftsorientierten Produktionsflächen erweitern. Mit der diesjährigen ELR-Programmentscheidung werden über alle Projekte hinweg zudem Investitionen in Höhe von 864,7 Millionen Euro angestoßen. „Dieser gesamtwirtschaftliche Effekt kann sich sehen lassen. Höchste Priorität hat jedoch, dass die Bürgerinnen und Bürger gerne in ihrer Gemeinde leben und alle wesentlichen Bedarfe in der näheren Umgebung decken können. Im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg lässt es sich gut leben und arbeiten. Er steht aber auch für ein besonderes Gefühl des Miteinanders, des Zusammenlebens und der Gemeinschaft. Dies alles trägt dazu bei, dass sich die Menschen im Ländlichen Raum wohlfühlen. Ein Garant dafür ist auch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“, betonte Minister Peter Hauk.

Klimagerechtes Bauen unterstützen

Der Klimawandel wird auch in Baden-Württemberg immer präsenter und spürbarer. So leistet auch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum einen wichtigen Beitrag zum Engagement der Landesregierung für den Klimaschutz. „Das ELR hat seinen Ansatz, auf das große Kohlenstoffdioxid-Speicherpotential von Holz zu setzen, mit dieser Programmentscheidung weiter geschärft. So werden ab dieser Programmentscheidung im gewerblichen Bereich Neubauten nur noch dann gefördert, wenn sie mit Holz oder einem vergleichbaren Kohlenstoffdioxid-speicherndem Baustoff errichtet werden“, erklärte Minister Peter Hauk.

Auch in den anderen Förderschwerpunkten wird das „Bauen mit Holz“ immer beliebter. Setzten 2017 noch wenige Dutzend Projektträger im ELR auf Holz als tragenden Baustoff, sind es bei dieser Programmentscheidung bereits 40 Prozent. „Mit diesem Anteil haben wir einen echten Meilenstein erreicht. Die zunehmende Klimasensibilität der Bürgerinnen und Bürger zeigt sich so auch im ELR in beeindruckender Weise. Das ELR wird in den kommenden Jahren den Klimaschutz weiterhin als wichtiges Element in die Strukturentwicklung integrieren. Das passt bestens zusammen,“ betonte Minister Peter Hauk.

Geförderte Projekte nach Landkreisen

Entwicklungsprogramm besteht seit 1995

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können.

Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.

Übersicht: Programmentscheidung 2023 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (PDF)

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