Justizminister Rainer Stickelberger hat für eine Ausbildung zum Rechtspfleger oder zur Rechtspflegerin geworben. Anlässlich des Landesverbandstags des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Heilbronn sagte er: „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notariate.“ Sie würden hochwertige und anspruchsvolle Aufgaben übernehmen - und in der Zukunft werde der Beruf noch zusätzlich an Attraktivität gewinnen.
„Mit der Erschließung neuer, interessanter Tätigkeitsfelder für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stärken wir deren Stellung als Organ der Rechtspflege“, so Stickelberger. Er wies darauf hin, dass der Bedarf an qualifiziertem Personal groß sei: „Die beiden umfangreichen Strukturreformen in der Justiz, die Notariats- und die Grundbuchamtsreform, bringen eine Reihe von Beschäftigungsmöglichkeiten mit sich“, stellte der Minister fest. „Daher kann ich interessierte junge Menschen nur ermutigen, sich für die Ausbildung zu entscheiden.“
Die Rechtspflegerausbildung dauert drei Jahre. Sie umfasst ein 24-monatiges fachwissenschaftliches Studium an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege und eine 12-monatige praktische Ausbildung bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Notariaten. Zu den Aufgaben von Rechtspflegern gehören beispielsweise die Entscheidungen über die Eintragung von Handelsgesellschaften ins Handelsregister, die Durchführung von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Tätigkeiten als Verwaltungsleiter. In ihren Aufgabenfeldern treffen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eigenverantwortlich und in sachlicher Unabhängigkeit gerichtliche Entscheidungen.
Stickelberger wirbt für Rechtspflegerberuf
Justizminister Rainer Stickelberger hat für eine Ausbildung zum Rechtspfleger oder zur Rechtspflegerin geworben. Anlässlich des Landesverbandstags des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Heilbronn sagte er: „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notariate.“ Sie würden hochwertige und anspruchsvolle Aufgaben übernehmen - und in der Zukunft werde der Beruf noch zusätzlich an Attraktivität gewinnen.
„Mit der Erschließung neuer, interessanter Tätigkeitsfelder für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stärken wir deren Stellung als Organ der Rechtspflege“, so Stickelberger. Er wies darauf hin, dass der Bedarf an qualifiziertem Personal groß sei: „Die beiden umfangreichen Strukturreformen in der Justiz, die Notariats- und die Grundbuchamtsreform, bringen eine Reihe von Beschäftigungsmöglichkeiten mit sich“, stellte der Minister fest. „Daher kann ich interessierte junge Menschen nur ermutigen, sich für die Ausbildung zu entscheiden.“
Die Rechtspflegerausbildung dauert drei Jahre. Sie umfasst ein 24-monatiges fachwissenschaftliches Studium an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege und eine 12-monatige praktische Ausbildung bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Notariaten. Zu den Aufgaben von Rechtspflegern gehören beispielsweise die Entscheidungen über die Eintragung von Handelsgesellschaften ins Handelsregister, die Durchführung von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Tätigkeiten als Verwaltungsleiter. In ihren Aufgabenfeldern treffen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eigenverantwortlich und in sachlicher Unabhängigkeit gerichtliche Entscheidungen.