Justizminister Rainer Stickelberger setzt sich für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts hilfebedürftiger Erwachsener ein. „Wir müssen Menschen mit Behinderung ermöglichen, eigene Entscheidungen zu treffen. Eine rechtliche Betreuung darf nur angeordnet werden, wenn andere Formen der Hilfe ausgeschöpft sind“, sagte er.
Während der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder am 25. und 26. Juni in Binz (Mecklenburg-Vorpommern) wird sich Stickelberger für eine entsprechende Beschlussvorlage einsetzen. Die Vorlage basiert auf der Arbeit einer Länderarbeitsgruppe, die Baden-Württemberg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen im Jahr 2012 ins Leben gerufen hatte.
„Nicht zuletzt mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention ist es unsere Pflicht, Menschen mit Behinderung all die Unterstützung zu geben, die sie für ein eigenverantwortliches Leben benötigen“, erklärte der Minister. Dafür müssten Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten noch besser verknüpft werden. Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten wird, sei zwar ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Es seien aber weitere Maßnahmen nötig. Diese sollten in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe auf Bundesebene erarbeitet werden. „Die rechtliche Betreuung ist eine wertvolle Unterstützung für hilfebedürftige Menschen“, stellte der Minister fest. „Sie bedeutet aber einen Eingriff in die Autonomie der Menschen, weshalb sie nur Ultima Ratio sein darf.“
Neben dem Betreuungsrecht werden sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder während ihrer Konferenz unter anderem mit der Übertragung ausgewählter richterlicher Aufgaben auf Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie mit einem Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ befassen. Zudem erörtern sie Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus und beraten deren Umsetzung.