Soziales

Sammlungsgesetz wird zum Jahreswechsel aufgehoben

Zum 1. Januar 2013 wird das aus dem Jahre 1969 stammende baden-württembergische Sammlungsgesetz aufgehoben. Der Landtag von Baden-Württemberg hat dies in seiner Plenarsitzung am 8. November 2012 auf Vorschlag des Sozialministeriums einstimmig so beschlossen, teilte Sozialministerin Katrin Altpeter mit.

Nach dem Sammlungsgesetz waren bisher Haus- und Straßensammlungen erlaubnispflichtig. Andere Sammlungsformen, z.B. öffentliche Spendenaufrufe, das Aufstellen von Sammelbüchsen oder Altkleidersammlungen, bei denen mit einem gemeinnützigen Zweck geworben wurde, unterlagen der Überwachung der Sammlungsbehörden. Diese staatliche Reglementierung wird künftig entfallen.

Die Aufhebung bedeute allerdings nicht, so die Sozialministerin, dass der Spendenmarkt künftig völlig ohne Kontrolle sich selbst überlassen werde. Gegen betrügerische Veranstalter stünden wie bisher die Sanktionen des Strafrechts zur Verfügung. Gegen Sammlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, könnten Polizei und Ordnungsbehörden einschreiten.

Die Sozialministerin begründete die Aufhebung mit den großen Veränderungen des Spendenmarktes in den letzten Jahrzehnten. Neue Medien bei der Spendenwerbung (z. B. Internet-Auftritte, TV-Spendenaufrufe) hätten dazu geführt, dass mit dem Sammlungsrecht nur noch ein immer kleiner werdender Teil des Spendenmarktes reguliert werden konnte. „Den ursprünglichen Zweck, die Bevölkerung vor unseriösen Sammlungsveranstaltern zu schützen, konnte das Sammlungsgesetz zuletzt immer weniger erfüllen“, so die Ministerin.

Andererseits hätten die Bürgerinnen und Bürger über die Medien und das Internet viele Möglichkeiten, sich über die Sammlungsveranstalter zu informieren. Beispielsweise berate das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) über die Seriosität von spendensammelnden Organisationen und warne vor fragwürdigen Veranstaltern.

Mit der Aufhebung folge das Land der weit überwiegenden Mehrheit der anderen Bundesländer, die ihre Sammlungsgesetze im Zuge des Bürokratieabbaus bereits abgeschafft hätten. Sammlungsgesetze gebe es nur noch in Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland. „Diejenigen Länder, die bereits Erfahrungen mit der Aufhebung des Gesetzes sammeln konnten, haben nicht über negative Konsequenzen berichtet“, sagte die Sozialministerin. Insbesondere sei keine signifikante Zunahme betrügerischer Spendensammlungen oder sonstige Fehlentwicklungen beobachtet worden.

 Die Sozialministerin betonte, dass die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft frei und eigenverantwortlich entscheiden sollten, ob und wem sie eine Spende geben wollen. Sie zeigte sich davon überzeugt, dass die gemeinnützigen Sammlungsveranstalter wie Caritas, Diakonisches Werk, Rotes Kreuz und Paritätischer Wohlfahrtsverband auch künftig erfolgreich sammeln. Deren Sammlungen hätten einen hohen Bekanntheitsgrad und würden in der Bevölkerung großes Vertrauen genießen.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

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